Alles, was Sie über die Parlamentswahlen 2024 wissen müssen – Pressemitteilungen 2024 – Pressebereich – News

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Aktualisiert 01.07.2024

Der Präsident der Republik gab am Sonntag, dem 9. Juni, die Auflösung der Nationalversammlung bekannt. Daher wird es Neuwahlen geben, um ein neues Parlament zu bilden. Die Termine für die erste und zweite Runde der Parlamentswahlen sind auf den 30. Juni bzw. 7. Juli 2024 festgelegt. Alle Wahllokale im Departement sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Vorläufige Ergebnisse:

1Ist Tour – 30. Juni 2024:

Vorläufige Ergebnisse werden ab 20 Uhr veröffentlicht. auf der Website des Innenministeriums : https://www.resultats-elections.interieur.gouv.fr

  • Teilnahmequote um 12 Uhr: 28,36 %
  • Teilnahmequote um 17 Uhr: 57,79 %
  • Endgültige Beteiligungsquote: 69,12 %

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Die Abgeordneten werden in allgemeiner, direkter Wahl mit Stimmenmehrheit in zwei Wahlgängen und je Wahlkreis gewählt. Das heißt, um im ersten Wahlgang gewählt zu werden, muss ein Kandidat Folgendes erreichen:

  • mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen;
  • und eine Anzahl von Stimmen, die mindestens 25 % der Zahl der registrierten Wähler entspricht.

Sonntag, 30. Juni 2024: Wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat gewählt wird, wird am Sonntag, 7. Juli 2024, ein zweiter Wahlgang organisiert. Im zweiten Wahlgang können nur Kandidaten teilnehmen, die eine Stimmenzahl von mindestens 12,5 % erhalten haben der Zahl der registrierten Wähler, die erscheinen können.

Im zweiten Wahlgang wird der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen erhält.

Im Département Loire.

Jeder Abgeordnete wird in einem Wahlkreis gewählt, dessen Grenzen innerhalb der überseeischen Departements und Gemeinden durch das Wahlgesetz und auf demografischer Grundlage festgelegt sind. Daher müssen die Wahlkreise eine vergleichbare Einwohnerzahl repräsentieren, um den Grundsatz der Gleichheit vor der Abstimmung zu wahren. Das Departement Loire istICHgezielt in 6 Wahlkreisen. Alle offiziellen Kandidaten für die erste Runde der Parlamentswahlen 2024 (Vorname, Nachname und politisches Banner) sind verfügbar unter:

https://www.resultats-elections.interieur.gouv.fr/legislatives2024/ensemble_geographique/84/42/index.html

Wahlpropaganda.

Jeder Kandidat profitiert von der Möglichkeit, sich mit einem Glaubensbekenntnis an die Wähler zu wenden, das von der Propagandakommission per Post verschickt wird. Wähler können die Glaubensbekenntnisse der Kandidaten bereits online auf der Website des Ministeriums für Inneres und Überseegebiete finden: https://programme-candidats.interieur.gouv.fr/

Die von den Kandidaten wie bei Glaubensbekenntnissen zur Verfügung gestellten Stimmzettel werden den Wählern am Wahltag per Post und/oder in den Wahllokalen zur Verfügung gestellt. Die Abgabe der Stimmzettel ist nicht verpflichtend. Bei Bedarf können Wähler ihre Stimmzettel selbst ausdrucken.

Wer kann wählen?

Um an den Parlamentswahlen teilnehmen zu können, müssen Sie Wähler sein. Dazu gehört Folgendes:

  • die französische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • spätestens am Tag vor der Abstimmung bzw. im Falle eines zweiten Wahlgangs am Tag vor dem zweiten Wahlgang volljährig (18 Jahre) sein,
  • ihre bürgerlichen und politischen Rechte genießen,
  • in die Wählerlisten eingetragen werden.

Um wählen zu können, müssen Sie Ihre Identität mit einem der folgenden Dokumente nachweisen:

  • Nationaler Personalausweis (gültig oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufen)
  • Reisepass (gültig oder weniger als 5 Jahre abgelaufen)
  • Parlamentarierausweis (gültig) mit Lichtbild, ausgestellt vom Präsidenten einer parlamentarischen Versammlung
  • Vom Staatsvertreter ausgestellter Personalausweis (gültig) des örtlichen gewählten Beamten mit Lichtbild
  • Vitalkarte mit Foto
  • Kombattantenkarte (gültig) mit Lichtbild, ausgestellt vom National Office for Veterans and War Victims
  • Behindertenausweis (gültig) mit Lichtbild oder Inklusions-Mobilitätsausweis (gültig) mit Lichtbild
  • Staatsbeamtenausweis mit Lichtbild
  • Personalausweis mit Lichtbild oder Umlaufkarte (gültig) mit Lichtbild, ausgestellt von den Militärbehörden
  • Führerschein (gültig)
  • Quittung als Identitätsnachweis (derzeit gültig), ausgestellt im Austausch gegen Ausweisdokumente im Falle einer gerichtlichen Kontrolle
  • Jagdschein (gültig) mit Foto, ausgestellt vom National Office for Hunting and Wildlife (ONCFS). Die vom Nationalen Amt für Artenvielfalt ausgestellte Jagderlaubnis ist ungültig.

Aufmerksamkeit : Sie müssen das Original des Dokuments vorlegen. Ein Foto oder Download auf ein Smartphone oder eine Fotokopie werden nicht akzeptiert.

Auch ist der Wahlausweis kein Ausweisdokument. Es besteht keine Wahlpflicht aber dringend empfohlen.

Um wählen zu können, ist es wichtig, dass Sie Ihre Wählerregistrierung überprüfen und Ihr Wahllokal kennen. Auf Ihrer Wahlkarte finden Sie die Kennung und die Adresse Ihres Wahllokals. Sie finden sie neben dem Wort „Wahlort“. »

Diese Informationen finden Sie auch über den Teledienst „Fragen Sie Ihre Wahlsituation ab“. Auf diesen Onlinedienst kann mit FranceConnect oder einem Service-public.fr-Konto zugegriffen werden.

Stimmrechtsvertretung.

Wenn Sie bereits wissen, dass Sie am Wahltag nicht in das Wahllokal gehen können, können Sie eine andere Person bevollmächtigen, damit diese an Ihrer Stelle wählen kann.

Für die Vollmachtserteilung an einen geliebten Menschen stehen Ihnen drei Lösungen zur Verfügung:

  • die „Papier“-Vollmacht durch Ausfüllen eines CERFA
  • Online-Proxy über die Website www.maprocuration.gouv.fr
  • entmaterialisierte Vollmacht dank digitaler Identität für Benutzer, die eine digitale Identität von France Identity besitzen zertifiziert (eine Aufforderung im Antrag mit anschließendem Besuch in einem in diesem Verfahren geschulten Rathaus).

Zur Erinnerung: Eine Person, die eine Vollmacht erteilt hat, kann immer noch abstimmen, wenn sie am Tag der Abstimmung tatsächlich anwesend ist. Dazu reicht es ihr, vor ihrem Vertreter abzustimmen.

Ders Wahlergebnisse.

An Wahlabenden können Sie die Ergebnisse des ersten und zweiten Wahlgangs ab 20:00 Uhr unter https://www.resultats-elections.interieur.gouv.fr einsehen

Dort finden Sie auch die Ergebnisse der letzten Wahlen.

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