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Was passiert nach dem Verschwinden der Zwillinge?

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„Es wird keine interne Untersuchung des Heims geben, da alles gemäß dem Urteil des Jugendgerichts durchgeführt wurde.“ Die Direktorin des Nationalen Kinderbüros, Michèle Bressanutti, betonte am Dienstag, dass die Verantwortung der Einrichtung, in der die Zwillinge Anna und Yuliia, 7, untergebracht waren, für ihr Verschwinden am Samstag nicht in Frage stehe.

Die beiden Kinder seien am Montagabend wohlbehalten im deutschen Trier aufgefunden worden, teilte die luxemburgische Staatsanwaltschaft am Dienstagmorgen mit. Sie seien nach einem Ausflug mit besuchsberechtigten Familienangehörigen am Samstag nicht in das Heim im Südwesten Luxemburgs zurückgebracht worden. „Informationen der Staatsanwaltschaft“ sowie „zahlreiche polizeiliche Ermittlungen ermöglichten es, die Spur nachzuverfolgen, die zu den beiden Mädchen führte“, so die Justizverwaltung.

Die deutschen Behörden haben am Montagabend ihre Unterstützung bei der Rückführung der beiden Mädchen in das Heim zugesagt, in dem sie unseren Informationen zufolge seit letztem September untergebracht waren. Was wird jetzt mit ihnen geschehen? Die Direktorin des ONE erinnert daran, dass sie „keine Stellungnahme zu polizeilichen Ermittlungen bezüglich Minderjähriger abgeben kann, die per Urteil untergebracht wurden“.

Sie weist jedoch darauf hin, dass im Falle einer Unterbringung „das Urteil festlegt, wo das Kind lebt, und die elterliche Sorge auf den Heimleiter überträgt. Er wird beurteilen, ob er es für notwendig hält, psychologische Unterstützung für Anna und Yuliia zu suchen, wenn sie etwas Traumatisches erlebt haben. Der Richter wird auch über neue Besuchsregeln entscheiden, „nach einer Neubewertung, ob es ein Problem gab oder Regeln nicht eingehalten wurden“. Die Polizei setzt ihre Ermittlungen fort.

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