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Algerien könnte die Einfuhr von Fahrzeugen genehmigen, die jünger als 5 Jahre sind

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Am Ende der Debatten über den Finanzentwurf (PLF 2025) befassten sich die Abgeordneten der Nationalversammlung (APN) mit insgesamt 110 Punkten im Rahmen der vom Finanzministerium vorgeschlagenen Textänderungen.

Von diesen 110 Punkten beziehen sich 10 Änderungsanträge auf den Automobilsektor und zielen insbesondere darauf ab, die Verfügbarkeit von Autos auf dem nationalen Markt zu verbessern.

Zu den wichtigsten Änderungsanträgen, die von Mitgliedern des Unterhauses des Parlaments vorgeschlagen wurden, zählen wir die Überarbeitung von Artikel 203 des PLF 2025, der sich auf Zölle auf Autos bezieht, die jünger als drei Jahre sind.

Erweitern Sie die Einfuhrgenehmigung für Gebrauchtfahrzeuge auf Fahrzeuge, die jünger als fünf Jahre sind

Laut dem Dokument mit diesen Änderungen, das am Samstag, dem 9. November, von der Zeitung Echorouk zitiert wurde, steht dieser Vorschlag vor dem Hintergrund eines starken Rückgangs des Autoangebots auf dem algerischen Markt und unvorstellbarer Preise.

Und da die Preise für Autos, die jünger als drei Jahre sind, für die Mittelschicht, insbesondere für Beamte, nicht erschwinglich sind, schlugen die Abgeordneten vor, die Einfuhrgenehmigung auf Fahrzeuge auszuweiten, die jünger als fünf Jahre sind.

Der Vorschlag betrifft auch die Aufhebung der Sperrung importierter Autos für einen Zeitraum von drei Jahren. Artikel 203 des Finanzgesetzes 2025 sieht tatsächlich vor, diese Autos herzustellen „ für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Datum ihres Erwerbs nicht übertragbar ».

Das bedeutet, dass Käufer von Autos, die jünger als drei Jahre sind, diese frühestens drei Jahre nach dem Kaufdatum weiterverkaufen können. Die vorgeschlagene Änderung umfasst auch die Genehmigung für Angehörige der Diaspora, Fahrzeuge, die jünger als fünf Jahre sind, aus Algerien zu importieren, um sie auf dem nationalen Markt zugänglich zu machen.

Außerdem schlagen die Abgeordneten vor, den Absatz von Artikel 203 des PLF 2025 zu streichen, der vorsieht: „ ein Verbot der Übertragung von - und Nutzfahrzeugen für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Datum ihres Erwerbs einzuführen ».

PLF 2025: Die Preiserhöhung der Autoplakette bleibt bestehen

Laut dem Änderungsdokument verstößt diese Maßnahme gegen Artikel 60 der Verfassung, der das Recht auf Privateigentum garantiert, das nur im Rahmen des Gesetzes und gegen eine angemessene Entschädigung enteignet werden kann.

Daher schlagen die Mitglieder des Unterhauses des Parlaments lediglich vor, Artikel 203 des Finanzgesetzes für 2025 zu streichen.

Was den Automobilsektor betrifft, so betrifft die von den Abgeordneten vorgeschlagene Änderung auch die Aufhebung von Artikel 51 des PLF 2025 in Bezug auf die Erhöhung des Preises der Kfz-Plakette für Personenkraftwagen und umgebaute Fahrzeuge in Nutzfahrzeuge, mit a Leistung von 10 PS.

In diesem Artikel rechtfertigt die Regierung diese Erhöhung mit der Begründung: „ sorgen für die Instandhaltung der Straßeninfrastruktur “. Allerdings erklären die Abgeordneten, dass dieser Artikel den Zielen der Kfz-Plakette widerspreche, zumal das Sonderzuteilungskonto für die Straßeninstandhaltung geschlossen sei.

Darüber hinaus sind sie der Ansicht, dass diese Maßnahme im Widerspruch zu den Entscheidungen des Präsidenten der Republik, Abdelmadjid Tebboune, steht, die darauf abzielen, das tägliche Leben der Bürger nicht zusätzlich zu belasten.

Die Parlamentarier fordern außerdem die Aufhebung von Artikel 55 des PLF 2025 aufgrund der vorgeschlagenen überzogenen Erhöhungen für Autoaufkleber, deren Erhöhungsraten in der Größenordnung von 150, 233 und 275 % liegen.

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