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Er grüßt die Reisenden, der Zugführer ist Gegenstand einer Beschwerde

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das Wesentliche
Ein belgischer Zugbegleiter begrüßte in Flandern Zugpassagiere in beiden Landessprachen. Gegen ihn liegt eine Beschwerde vor.

Seine Höflichkeit könnte ihm Ärger mit dem Gesetz einbringen. Laut 3 wurde gegen einen belgischen Zugführer eine Beschwerde eingereicht, weil er auf Französisch „Hallo“ gesagt hatte, nachdem er Fahrgäste auf Flämisch begrüßt hatte, während sich der Zug in Vilvoorde, Flandern, befand.

Der Controller, Ilyass Alba, teilte seine Geschichte auf seinem Facebook-Konto. „Ein Reisender reichte eine Beschwerde ein und wandte sich wegen der Verwendung von Sprachen an die Kommission“, erklärt er.

Die SNCB-Regeln sind streng: Durchsagen in den Zügen müssen in der Sprache der Region erfolgen. „Das ist nicht verboten, was ich getan habe und was ich anprangere“, betont Ilyass Alba. Der belgische Fluglotse versichert, dass er gegen keine Regeln verstoßen habe, da er Französisch für die Begrüßung und nicht für die Durchsage verwendet habe.

„Mehr Flexibilität“

Für den Sprecher der SNCB, Vincent Bayer, stammen diese Regeln, die durch das Gesetz über die Verwendung von Sprachen in Verwaltungsangelegenheiten vom 18. Juli 1966 festgelegt wurden, aus einer anderen Zeit.

„Die Regelungen sind derzeit nicht ausreichend auf den Reisenden ausgerichtet“, versichert er. „Wir wünschen uns mehr Flexibilität“, fragt der SNCB-Sprecher.

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