Die Verwaltungskommissionen, die für die Überarbeitung der Wählerlisten der Berufskammern zuständig sind, hielten vom 5. bis 9. Januar ihre Sitzungen ab, die der jährlichen Überarbeitung der genannten Listen für das Jahr 2025 gewidmet waren, heißt es am Freitag in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Innere.
Das Ministerium teilt den Fachleuten mit, dass „die vorläufigen Berichtigungstabellen mit den von den oben genannten Kommissionen getroffenen Entscheidungen am Freitagmorgen bei den Büros der örtlichen Verwaltungsbehörden, denen der Wahlkreis angehört, sowie am Sitz der Berufskammern hinterlegt wurden“.
Interessierte Parteien können die oben genannten Korrekturtabellen in der Zeit vom 10. bis 18. Januar einsehen, präzisiert der Minister und erinnert Berufstätige, die die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und nicht in den Wahllisten der Berufskammern eingetragen sind, daran, dass sie ihre Anträge auf Eintragung bei der stellen können Büros der örtlichen Verwaltungsbehörde, die dem Ort der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Zeitraum vom 10. bis 18. Januar am nächsten liegt.
Die neuen Registrierungsanträge werden den Verwaltungskommissionen vorgelegt, um sie in den zu diesem Zweck vom 10. bis 14. Februar 2025 stattfindenden Sitzungen zu prüfen und darüber zu entscheiden, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.
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