Der Innenminister weist betroffene Bürger darauf hin, dass sie die Korrekturtabellen in der Zeit vom 10. bis 17. Januar bei den oben genannten Verwaltungsstellen einsehen können.
Darüber hinaus können Bürger, die noch nicht in den allgemeinen Wählerlisten eingetragen sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ihre Eintragungsanträge während dieser Frist bei den Büros der ihrem Wohnort nächstgelegenen Kommunalverwaltung oder über die elektronische Website (www.listeselectorales.ma) einreichen vom 18. bis 24. Januar.
Neue Registrierungsanträge werden den Verwaltungskommissionen vorgelegt, um sie in den dafür vorgesehenen Sitzungen vom 10. bis 14. Februar 2025 zu prüfen und darüber zu entscheiden.
Andererseits können Bürger, die bereits in den Wählerlisten eingetragen sind, bei der ihrem Wohnort nächstgelegenen Kommunalverwaltung oder per SMS unter der kostenlosen Nummer 2727 überprüfen, ob sie noch in diesen Listen eingetragen sind, so der Minister. Jede Person, die feststellt, dass ihr Name rechtswidrig von der Wählerliste gestrichen wurde, hat außerdem das Recht, zwischen dem 18. und 24. Januar eine Beschwerde bei der zuständigen Verwaltungskommission einzureichen.
Related News :