Bas-Rhin. Festliche Zusammenkünfte wie „Rave-Partys“ sind vom 27. bis 30. September verboten

Bas-Rhin. Festliche Zusammenkünfte wie „Rave-Partys“ sind vom 27. bis 30. September verboten
Bas-Rhin. Festliche Zusammenkünfte wie „Rave-Partys“ sind vom 27. bis 30. September verboten
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Der Präfekt von Bas-Rhin verbietet vom 27. bis 30. September festliche Zusammenkünfte wie „Rave-Partys“ im Departement.

Es handelt sich wahrscheinlich um eine nicht genehmigte Zusammenkunft musikalischer Art, beispielsweise eine „Rave-Party“.
in dieser Zeit im Bas-Rhin organisiert. Bisher wurde keine vorherige Erklärung beim Präfekten von Bas-Rhin eingereicht.

Unter Berücksichtigung der Risiken einer Störung der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Friedens, die das Halten mit sich bringt
Aufgrund einer solchen Versammlung beschloss der Präfekt von Bas-Rhin per Präfekturdekret, die Abhaltung einer solchen Versammlung zu verbieten
festliche Zusammenkünfte musikalischer Art wie „Rave-Party“, „Free-Party“ oder „Teknival“ auf
das gesamte Gebiet der Abteilung von Freitag, 27. September um 18 Uhr bis Montag, 30
September um 8 Uhr

Darüber hinaus der Transport jeglicher Ton- oder Verstärkerausrüstung, die voraussichtlich verwendet wird
Die oben genannten Demonstrationen sind untersagt.

Der Verkehr gilt für schwere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und leichte Nutzfahrzeuge
verboten auf allen Straßennetzen (Nationalstraßennetz und Nebenstraßennetz) der
Departement Bas-Rhin für Fahrzeuge, die Ausrüstung transportieren, die voraussichtlich für verwendet werden
einer solchen Veranstaltung, insbesondere Beschallungsanlagen, Beschallungsanlagen, Verstärker, für den gleichen Zeitraum.

Die Nichteinhaltung dieser Maßnahmen wird mit den in Artikel R. 211-27 des Gesetzbuchs vorgesehenen Sanktionen geahndet
die innere Sicherheit und kann zur Beschlagnahmung von Ausrüstung für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten führen
Ansicht seiner Einziehung durch das Gericht.

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