Die Generaldirektion für nationale Sicherheit (DGSN) und die Bank Al-Maghrib (BAM) haben am Montag in Rabat zwei Vereinbarungen unterzeichnet, die sich auf die Genehmigung zur Nutzung der technischen Funktionen des CNIE und auf die Sicherheit der Standorte und des Begleitfonds beziehen Konvois.
Der Abschluss dieser beiden Vereinbarungen, die nacheinander gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 04-20 über den nationalen elektronischen Personalausweis und des Gesetzes Nr. 40-17 zur Festlegung des Status der Bank Al-Maghrib unterzeichnet wurden, festigt den Partnerschaftsrahmen zwischen den zwei Organisationen, deutet eine gemeinsame Pressemitteilung an.
Die erste Vereinbarung mit dem Titel „Vereinbarungsprotokoll für die Genehmigung der Bank Al-Maghrib zur Nutzung der technischen Funktionalitäten des CNIE“ ist Teil der Stärkung der Mechanismen zur Identitätsprüfung, um Verfahren zur Vereinfachung und Digitalisierung von Dienstleistungen zu fördern und Identitätsdiebstahl zu bekämpfen Betrug, unterstreicht dieselbe Quelle.
Ziel ist es, der Bank Al-Maghrib die Dienste des vom DGSN entwickelten nationalen vertrauenswürdigen Dritten zur Verfügung zu stellen und es ihr zu ermöglichen, die Identität ihrer Benutzer sicherzustellen und deren Identitätsdaten mit deren Zustimmung in den BAM-Räumlichkeiten automatisch aus ihrem CNIE auszulesen oder aus der Ferne über seine Online-Dienste.
Die zweite Vereinbarung mit dem Titel „Partnerschaftsvereinbarung im Bereich der Sicherheit von Standorten und Bargeldkonvois“ zielt darauf ab, die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen dem DGSN und der Bank Al-Maghrib im Bereich der Sicherheit von Standorten dieser Einrichtung und der Eskorte zu formalisieren von Geld- und Wertkonvois sowie die Stärkung dieser Zusammenarbeit insbesondere durch die regelmäßige Organisation von Sensibilisierungsaktionen und Simulationsübungen.