Er täuscht eine Prostituierte mit gefälschten Banknoten: Sie geht gerichtlich vor

Er täuscht eine Prostituierte mit gefälschten Banknoten: Sie geht gerichtlich vor
Er täuscht eine Prostituierte mit gefälschten Banknoten: Sie geht gerichtlich vor
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Ein 30-Jähriger aus dem Kanton Bern wurde kürzlich zu einer Busse von 11.000 Franken verurteilt, weil er eine Sexarbeiterin mit Falschgeld bezahlt hatte. Im Juni 2024 übergab er 900 Franken in bar, nachdem er drei Stunden mit ihr verbracht hatte. Aber bei dem Bündel 100-Franken-Noten war nur die erste wahr. Alle unten waren eine Fälschung. Die Berner Staatsanwaltschaft befand ihn des Betrugs und der Verbreitung von Falschgeld schuldig. Auch die fehlenden 800 Franken muss der Mann dem Geschädigten nachzahlen.

Der Betrüger wurde außerdem wegen Verkehrsdelikten verurteilt. Tatsächlich hatte er seine Kennzeichen nicht rechtzeitig zurückgegeben, nachdem er seine Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verloren hatte. Seine zuvor im Februar 2023 verhängte Bewährungsstrafe wurde aufgehoben.

Nach Angaben des nationalen Netzwerks für die Rechte von Sexarbeiterinnen Procore ist diese Art von Betrug in dieser Branche kein Einzelfall. Die Organisation meldet regelmäßig Fälle von Kunden, die es sich erlauben, erbrachte Dienstleistungen nicht zu bezahlen. Das Netzwerk betont, wie wichtig es ist, Opfer rechtlich vor dieser Art von Missbrauch zu schützen.


#Swiss

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