Ein Kind, das aufgrund eines Verwaltungsfehlers aus einem Kindergarten in Yvelines ausgeschlossen wurde

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14. Okt. 2024 um 20:16 Uhr

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Der summarische Richter des Verwaltungsgerichts von Versailles schloss am 11. Oktober 2024 den aufkommenden Streit zwischen der Stadt Houilles (Yvelines) und einigen Bürgern ab. In diesem Sommer wurde ihnen „aus Versehen“ mitgeteilt, dass ihr Kind nicht mehr in der Kinderkrippe von Lutins aufgenommen werden würde. Der Bürgermeister (LREM), Julien Chambon, hatte am 1. tatsächlich eine Anordnung erlassenIst August 2024, in dem er „ein Ende gesetzt hatte […] zum Aufnahmevertrag des Kindes ab 31.08.2024.

Das Gericht verurteilte die Gemeinde dazu, dem Ehepaar 1.000 € für seine Anwaltskosten zu zahlen.


Eine Verspätungsstrafe von 100 € pro Tag

Als die Eltern die Nachricht hörten, verstanden sie der zusammenfassende Richter Sie beantragten beim Verwaltungsgericht Versailles dringend die Aussetzung dieser Entscheidung: Sie forderten die „Wiedereingliederung ihres Kindes“ mit einer Strafe von „100 € pro Tag der Verspätung“.

Es bestehe „ein dringender Handlungsbedarf, da sie sich ohne Kinderbetreuung befanden“ und „vergeblich alle privaten Kinderkrippen in ihrer Gemeinde beantragt hatten“.

Darüber hinaus sei es ihnen nicht möglich, „die Dienste einer Tagesmutter in Anspruch zu nehmen“. Sie hatten „Schwierigkeiten“ mit denen ihrer Ältesten, unter anderem Genehmigung war gewesen ” ausgesetzt ».

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Auch diese Eltern hätten „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bürgermeisters von Houilles. Sie fanden dort keine „Motivation“ und erinnerten daran, dass die Vorschriften der Kinderkrippe „Konsultationen zwischen dem Direktor der Kinderkrippe, der Stadt und den Mütter- und Kinderschutzdiensten (PMI)“ vorsahen.

Das Paar sagte, sie seien Opfer von „Belästigung“ und „Diskriminierung“ geworden.

Dieses Paar, das sagte, sie seien Opfer von „Belästigung“ und „ Diskriminierung » aus dem Rathaus sei nicht eingeladen worden, „Beobachtungen vorzutragen“.

Er war der Ansicht, dass die Entscheidung auch „unter Missachtung des Grundsatzes der Gleichheit“ und der „Nichtdiskriminierung“ getroffen worden sei. Es verstoße jedenfalls gegen „das Wohl ihres Kindes“.

Ein Brief der Stadt

Am 16. September 2024 teilte die Stadt dem Verwaltungsgericht Versailles schriftlich mit, dass „das Abmeldeschreiben irrtümlich versandt worden sei“. Es wurde eine neue Entscheidung getroffen, 16. September 2024,„die sofortige Wiedereingliederung“ ihres Kindes in die Kinderkrippe auszusprechen.

Doch die Eltern hatten einen Anwalt kontaktiert und alle ihre „Anträge“ aufrechterhalten. Sie hatten nicht die „Gewissheit“ über die tatsächliche Wiedereingliederung ihres Kindes. Die Gemeinde war bei der mündlichen Verhandlung am 17. September 2024 weder anwesend noch vertreten.

Die Stadt zahlt dem Paar 1.000 Euro

„Nach dem Datum der Registrierung des Antrags teilte der Direktor für Solidarität, frühe Kindheit, CCAS, Wohnen und Hygiene der Gemeinde Houilles den Antragstellern mit eingeschriebenem Brief vom 16. September 2024 das Ende des Vertrags zur Aufnahme ihres Kindes mit […] resultierte aus aVerwaltungsfehlerund dass ihr Kind […] konnte unverzüglich in sein Kinderzimmer zurückkehren“, stellte der Richter des Eilverfahrens mit Beschluss vom 18. September 2024 fest.

„Unter diesen Bedingungen sind die Schlussfolgerungen der Antragsteller […] sind irrelevant geworden“, schlussfolgert der Richter. Es bestehe daher „keine Notwendigkeit mehr, darüber zu entscheiden“.

Andererseits muss die Stadt Houilles „unter Berücksichtigung der Umstände des Falles“ dem Ehepaar 1.000 Euro für die Anwaltskosten zahlen.

/CB (PressPepper)

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