Dutzende Wälder in der Wallonie sind an diesem ersten Wochenende der Allerheiligenferien für Spaziergänge, Radtouren und Pflücken gesperrt (Karte)

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Lauschen Sie dem Brüllen der Hirsche in der Wallonie: 6 Tipps und Orte, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten (Karte)

Bitte beachten Sie, dass keine Verpflichtung besteht, Ihre Jagd auf dieser Website zu registrieren und dass diese Kartierung nur die Großwildjagd betrifft. Das für Kleinwild wird nicht im wallonischen Geoportal aufgeführt.“ Denn beim Kleinwildschießen wird mit Schrot geschossen und das auf eine Distanz von nur 60 bis 70 Metern„, bemerkt Benoît Petit. Die Gefahr für die Öffentlichkeit ist daher viel geringer als beim Kugelschießen auf Großwild, erklärt der Präsident des Royal Saint-Hubert Club of Belgium.

Details aus dem Polizeigebiet: „Die Jagd in der Nähe von Häusern ist erlaubt. Nur das Schießen im Umkreis von 200 Metern und in Richtung von Häusern ist verboten.“

Waldgebiete sind an diesem Samstag, 19. Oktober, verboten

In der Provinz Namur (Ciney, Somme-Leuze, Yvoir, Gesves…), in Provinz Luxemburg (Herbeumont, Neufchâteau, Etalle, Tintigny, Habay, Léglise…), in Provinz Hennegau (Chimay, Couvin, Sivry-Rance…) und in Provinz Lüttich (Marchin, Modave, Anthisnes, Jalhay, Trois-Ponts…)

Um auf die interaktive Karte zuzugreifen: ChasseOnWeb

Wälder sind an diesem Samstag, 18. Oktober, verboten, weil dort Jagden organisiert werden. ©SPW

Waldgebiete sind an diesem Sonntag, 20. Oktober, verboten

In der Provinz Namur (Philippeville, Doische, Ciney, Rochefort…), in Provinz Luxemburg (Martelange, Léglise, Attert, Arlon, Libin…), en Provinz Hennegau (Lobbes, Beaumont) et al Provinz Lüttich (Ouffet, Jalhay…)

Wälder sind an diesem Sonntag, 20. Oktober, wegen Jagd verboten. ©SPW

Um auf die interaktive Karte zuzugreifen: ChasseOnWeb

Es gelten genehmigte Sperrungen (in der Karte rot schraffiert).

  • für einen Kampf : während des gesamten Zeitraums zwischen offiziellem Sonnenaufgang und offiziellem Sonnenuntergang,
  • für den Ausguck : den ganzen Tag oder in manchen Fällen nur morgens und abends, d. h. von 1 Stunde vor dem offiziellen Sonnenaufgang bis 2 Stunden danach und von 2 Stunden vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach dem Zubettgehen. In diesem Fall ist der Verkehr in Wäldern und Wäldern, die aufgrund von Aussichtspunkten als gesperrt angezeigt werden, außerhalb dieser Zeiten daher durchaus möglich.

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