Vorschriften, Sanktionen … die Räumungsaktion beginnt in Gard, wen interessiert das?

Vorschriften, Sanktionen … die Räumungsaktion beginnt in Gard, wen interessiert das?
Vorschriften, Sanktionen … die Räumungsaktion beginnt in Gard, wen interessiert das?
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Das Entfernen von Gestrüpp rund um Ihr Haus ist für einige Eigentümer eine gesetzliche Verpflichtung und muss jedes Jahr durchgeführt werden, was mit sehr hohen Bußgeldern drohen kann.

Die Präfektur Gard weist die Benutzer auf die gesetzlichen Verpflichtungen zur Freigabe hin: „Die behördliche Räumung stellt die wirksamste vorbeugende Maßnahme gegen die Gefahr von Waldbränden dar. Sie reduziert die Geschwindigkeit der Brandausbreitung und schützt so zusätzlich Menschen und Eigentum, aber auch Feuerwehrleute, die sicher eingreifen und die Ressourcenverteilung der Rettungsdienste optimieren können.“

Für manche Besitzer eine Pflicht

Eigentümer von Häusern gefunden „weniger als 200 Meter von einem Wald oder Buschland entfernt, um Gestrüpp über eine Distanz von 50 Metern um jedes Gebäude herum zu roden. Diese Arbeiten, zu denen auch das Fällen von Bäumen gehören kann, liegen in der Verantwortung der Eigentümer der Gebäude, auch wenn das Gebiet gerodet werden soll.“ liegt außerhalb ihrer Eigenschaften.“

Finanzielle Sanktionen, die sehr schwerwiegend sein können

Bezüglich des Zeitraums, in dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen, empfiehlt die Präfektur, zwischen Winter und Frühling zu handeln. Wenn diese Arbeiten nicht durchgeführt werden und regelmäßig Kontrollen durch staatliche Stellen durchgeführt werden, „Die möglichen Sanktionen reichen von einem Bußgeld von 135 Euro bis zu Bußgeldern von bis zu 30 Euro pro nicht geräumtem Quadratmeter oder sogar Zwangsarbeiten zu Lasten des Eigentümers. Darüber hinaus ist es ratsam, die Filialen aufgrund behördlicher Räumungsarbeiten durch Fachbetriebe zu räumen Abweichend vom generellen Verbot der Gartenabfallverbrennung und nach vorheriger Anmeldung beim Rathaus können diese in der Zeit vom 1. Februar bis 14. Juni in Sammelstellen oder Wertstoffhöfen vor Ort verbrannt werden. Hierzu empfiehlt sich eine Trocknung die geschnittene Vegetation vor dem Verbrennen.

Weitere Informationen auf der Gard State-Website.

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