„Die Preisindexierung wird dazu beitragen, unser Land vor der Gefahr einer Arzneimittelknappheit zu schützen.“

„Die Preisindexierung wird dazu beitragen, unser Land vor der Gefahr einer Arzneimittelknappheit zu schützen.“
„Die Preisindexierung wird dazu beitragen, unser Land vor der Gefahr einer Arzneimittelknappheit zu schützen.“
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Finanzen Nachrichten Hebdo: Wie entwickeln sich die Arzneimittelpreise in Marokko und wie zeigen sich globale Trends in diesem Bereich?

Abdelmajid Belaïche: Zunächst muss daran erinnert werden, dass der globale Kontext der Arzneimittelpreise durch zwei große Trends gekennzeichnet ist Antagonisten. In Marokko finden wir praktisch die gleichen Trends. Einerseits führt das Gesundheitsministerium regelmäßig Revisionen der öffentlichen Verkaufspreise (PPV) durch, meist nach unten, und betrifft hauptsächlich ausgereifte Originalpräparate und Generika. Somit ist die Die Zahl der seit April 2014 veröffentlichten offiziellen Mitteilungen einschließlich neuer Preislisten hat 60 BO erreicht, darunter auch die Preislisten neuer in Marokko eingeführter Medikamente. Leider sind diese Preissenkungen, die den Patienten und den Kassen der Krankenkassen zugute kommen sollen, größtenteils nicht der Fall Dies wird durch die Preise für neue innovative Medikamente ausgeglichen. Diese belaufen sich manchmal auf mehrere Tausend oder sogar Zehntausende Dirham.

FNH: Nach welchen Kriterien legt das Ministerium für Gesundheit und Sozialschutz die neuen Verkaufspreise fest?

AB: Das marokkanische Ministerium für Gesundheit und Sozialschutz legt die Verkaufspreise von Arzneimitteln auf der Grundlage eines Vergleichs (Benchmark) der Preise ab Werk, auch Herstellerpreise ohne Steuern (PFHT) genannt, in 6 Ländern fest. Dies sind Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal, die Türkei und Saudi-Arabien, zu denen der Preis im Herkunftsland hinzugerechnet werden kann, wenn es sich nicht um eines der bereits genannten Länder handelt. Marokko hat sich dafür entschieden, den niedrigsten PFHT in diesen Ländern für Originalarzneimittel einzuführen. Bei Generika wird ihr PFHT durch einen Preisverfall gegenüber dem Originalarzneimittel bestimmt, der bis zu 50 % betragen kann. Bei importierten Arzneimitteln wird der PFHT-Benchmark als Teil der Marge lokaler Importeure um 10 % erhöht. Zur Erinnerung: Die Preise sind in 4 Preisklassen eingeteilt. Die 1. Entsprechungengilt für Arzneimittel, deren PPV kleiner oder gleich 278 DH ohne Steuern ist, die 2. Tranche für diejenigen, deren PPV mehr als 278 DH ohne Steuern und weniger als 929 DH ohne Steuern beträgt, die 3. Tranche für diejenigen, deren PPV mehr als 929 DH beträgt und kleiner oder gleich 2.101 DH, und die 4. Tranche an diejenigen, deren PPV größer als 2.101 DH ist. Bei jeder Tranche gibt es eine andere Methode zur Berechnung des PPV und einen anderen Multiplikatorfaktor. Dieser Faktor entspricht der Addition der Margen der öffentlichen Apotheker und der Margen der pharmazeutischen Großhändler. Dann wird auf die Arzneimittelpreise, mit Ausnahme derjenigen der 3. und 4. Preisklasse, eine Mehrwertsteuer von 7 % erhoben. Impfstoffe, Herz-Kreislauf-Medikamente, Medikamente gegen Diabetes, Asthma, Krebs, HIV-AIDS, Hepatitis, injizierbare Antibiotika zur Behandlung von Meningitis und Fruchtbarkeitsmedikamente sind ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit. Seit Beginn des Jahres 2024 sind alle Arzneimittel von der Mehrwertsteuer befreit. Das Gesundheitsministerium führt regelmäßig Preisaktualisierungen durch, die auf einer Überprüfung der Preise in den Benchmark-Ländern basieren.

FNH: Wir sprechen von einer Überprüfung von 168 Medikamenten, insbesondere solchen, die gegen chronische Krankheiten verschrieben werden. Was ist damit?

AB: Die letzte Liste der PPVs, die im offiziellen Bulletin Nr. 7344 vom 17. Oktober 2024 veröffentlicht wurde, betraf 168 Medikamente, mit einer effektiven Preissenkung für 161 davon. In derselben BO wurde auch die Liste der PPVs für 19 neue Produkte veröffentlicht, die kürzlich in Marokko eingeführt wurden. Die Preissenkungen lagen im Durchschnitt bei etwa 10 % und die größten Reduzierungen erreichten 59 %. Herz-Kreislauf-Medikamente machten 61 % der rückläufigen PPVs aus. Es folgen Medikamente gegen Erektionsstörungen (11 %), Krebsmedikamente (8 %) und Blutmedikamente (5 %).

FNH: Haben diese Arzneimittelpreisrevisionen Auswirkungen auf den Zugang zu Produkten?

A. B. : Es gibt zweifellos positive Auswirkungen auf die Budgets der Krankenkassenverwaltungsorganisationen, diese Auswirkungen sollten jedoch durch die Tatsache relativiert werden, dass die Preissenkungen der am häufigsten verwendeten Medikamente leider durch die Einführung innovativerer, teurerer Medikamente ausgeglichen werden und die den Großteil der Krankenversicherungskosten ausmachen. Was die Auswirkungen von Kürzungen betrifft Der Preis hängt vom Zugang der Patienten zu Arzneimitteln ab. Dies ist eine Realität, sollte jedoch relativiert werden, wenn wir die Struktur der Arzneimittelpreise in Marokko und das Preisniveau berücksichtigen. Betrachtet man tatsächlich die Medikamente der 4. Tranche, die über 2.101 Dirham kosten, stellt man fest, dass ein Großteil dieser Medikamente mehrere Tausend, sogar mehrere Zehntausend Dirham kostet. Sie bleiben daher für die Mehrheit der Marokkaner unerreichbar, selbst bei erheblichen Kürzungen. Die Lösung für einen besseren Zugang zu Medikamenten für Patienten liegt vielmehr in einer wirksamen Absicherung durch die Krankenversicherung, gepaart mit einem Drittzahlungssystem und einer 100-prozentigen Erstattungsrate bei Langzeiterkrankungen (ALD) und vor allem bei schwerwiegenden und kostspieligen Erkrankungen ( ALC). Dieser Ansatz wird es den am stärksten benachteiligten Patienten ermöglichen, große Vorschüsse zu vermeiden, über die sie nicht verfügen, während sie auf die Rückerstattung eines Teils der Vorschüsse warten müssen. ALD und ALC stellen für Patienten in Marokko eine echte Herausforderung dar.

FNH: Was halten Sie vom Arzneimittelpreissystem in Marokko?

AB: Obwohl das neue System zur Festsetzung der Preise für lokal hergestellte oder importierte Arzneimittel, das durch das gleichnamige Dekret Nr. 2-13-852 vom 14. Safar 1435 (18. Dezember 2013) eingeführt und ab Juni 2014 umgesetzt wurde, einen großen Fortschritt im Vergleich zum alten darstellte Hinsichtlich der Transparenz weist es leider eine Reihe von Mängeln und problematischen Bestimmungen auf. Die für die Preisbenchmark ausgewählten Länder (Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal, Türkei, Saudi-Arabien) verfügen mit Ausnahme Portugals über weitaus robustere Gesundheitssysteme als das Marokkos; Ihre Pharmamärkte sind viel größer als unsere. Die Schwierigkeit besteht darin, dass unser Pharmamarkt aufgrund seiner Enge nur bei wenigen Produkten Skaleneffekte aufgrund großer Mengen ermöglicht. Diese Skaleneffekte ermöglichen es jedoch, die Arzneimittelpreise zu senken, ohne deren Rentabilität zu gefährden. Die Liste der Benchmark-Länder muss logischerweise an unser Land angepasst werden. Mit diesem Dekret wurde eine Marge von 10 % eingeführt, die lokalen Importeuren auf importierte Produkte gewährt wurde, und zwar durch eine 10 %ige Erhöhung des Herstellerpreises ohne Steuern.

Dieser Preis ist jedoch die Grundlage für die Berechnung des Verkaufspreises (PPV), wodurch dieser erhöht wird und die Patienten und die Organisationen, die die AMO verwalten, diese Erhöhung zahlen. Die Tatsache, dass ein Betreiber beschließt, seinen Preis zu senken, stellt ein großes Problem dar. Dies führt dazu, dass Betreiber, die mit neuen Produkten auf den Markt kommen, gezwungen sind, den gesunkenen Preis auszugleichen. Dies gilt insbesondere für einige, die beispielsweise über ein Original und dessen Credits verfügen. Betreiber können so die Preise ihrer Generika, mit denen sie wenig verdienen, erheblich senken, um neue Generika in Schwierigkeiten zu bringen und so ihre Originalpräparate vor der Konkurrenz durch Generika zu schützen. Dies stellt somit eine Markteintrittsbarriere dar. Zur Erinnerung: Aufgrund eines Formmangels wurde dieser Erlass vor seiner Veröffentlichung nicht vom Wettbewerbsrat geprüft. Tatsächlich stellt dieses Dekret einen Verstoß gegen das Gesetz über Preis- und Wettbewerbsfreiheit dar. Der Festsetzungsbeschluss muss überprüft, korrigiert und an den neuen globalen Kontext angepasst werden, der durch die Vervielfachung der Arzneimittelknappheit und die Notwendigkeit gekennzeichnet ist, auch lokale oder internationale Engpässe zu berücksichtigen. Es muss unter anderem die Möglichkeit einführen, die PFHT an den Preisen der Vorleistungen und insbesondere der pharmazeutischen Rohstoffe, aber auch der Logistikkosten zu indexieren. Die beiden letztgenannten Länder verzeichneten nach der Covid-19-Pandemie und dem russisch-ukrainischen Krieg einen Preisanstieg. Diese Preisindexierung wird dann dazu beitragen, unser Land vor der Gefahr einer Arzneimittelknappheit zu schützen.

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