Hauptpunkte des Gesetzentwurfs Nr. 54.23 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 65.00

Hauptpunkte des Gesetzentwurfs Nr. 54.23 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 65.00
Hauptpunkte des Gesetzentwurfs Nr. 54.23 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 65.00
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Hier sind die Hauptpunkte des Gesetzentwurfs Nr. 54.23 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 65.00 zur obligatorischen Grundkrankenversicherung (AMO), der am Donnerstag vom Regierungsrat angenommen wurde:

+ Einrichtung eines einheitlichen Leitungsgremiums für die Grundversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung.

+ Die Verwaltung des grundlegenden obligatorischen Krankenversicherungssystems für den öffentlichen Sektor wird dem Nationalen Sozialversicherungsfonds (CNSS) anstelle des Nationalen Fonds der Sozialversicherungsorganisationen (CNOPS) übertragen.

+ Beauftragen Sie den Vorstand des Nationalen Sozialversicherungsfonds (CNSS) mit der Bearbeitung aller Fragen im Zusammenhang mit der Grundversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung im öffentlichen und privaten Sektor sowie mit denen von , die nicht in der Lage sind, Mitgliedsbeiträge zu zahlen andere von CNOPS verwaltete Krankenversicherungspläne und die Entscheidung über damit zusammenhängende Fragen.

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+ Der Nationale Fonds für soziale Sicherheit (CNSS) wird den Nationalen Fonds der Organisationen der sozialen Sicherheit (CNOPS) in Bezug auf die von diesem mit Gegenseitigkeitsgesellschaften geschlossenen Vereinbarungen über das grundlegende obligatorische Krankenversicherungssystem für den öffentlichen Sektor ersetzen und diese Vereinbarungen beibehalten für einen per Dekret festzulegenden Zeitraum in Kraft treten, was eine Kontinuität der Koordinierung mit Gegenseitigkeitsgesellschaften im Bereich der obligatorischen Grundkrankenversicherung (AMO) ermöglicht.

+ Im Rahmen der Drittzahlungen profitieren CNOPS-Mitglieder und ihre Angehörigen weiterhin von den Leistungen der Gegenseitigkeitsgesellschaften im Rahmen der obligatorischen Grundkrankenversicherung. Zu diesem Zweck wird zwischen dem CNSS und den Gegenseitigkeitsgesellschaften eine Vereinbarung geschlossen.

+ Überarbeitung der Verzugszuschläge für Beitragskosten im Zusammenhang mit der AMO, um sie an die Verzugszuschläge für Beitragskosten zum Sozialversicherungssystem anzupassen.

+ Aufhebung der obligatorischen Grundversicherung für Studierende.

+ Die meisten marokkanischen Studenten können in ihrer Eigenschaft als Leistungsempfänger von der Krankenversicherung profitieren.

+ Verlängerung des Versicherungsalters für alleinstehende Studierende, die ihr Studium an einer Hochschule oder Berufsausbildungseinrichtung im öffentlichen oder privaten Sektor absolvieren, auf bis zu 30 Jahre statt 26 Jahre, mit Ausnahme von Studierenden, die an den ursprünglichen Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind Institute und Einrichtungen der Al-Quaraouiyine-Universität.

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