Lockerung erforderlich im Prozess gegen den ehemaligen Präfekten von Tarn, der von einem LFI-Abgeordneten beschuldigt wird, das Demonstrationsverbot freiwillig verzögert zu haben

Lockerung erforderlich im Prozess gegen den ehemaligen Präfekten von Tarn, der von einem LFI-Abgeordneten beschuldigt wird, das Demonstrationsverbot freiwillig verzögert zu haben
Lockerung erforderlich im Prozess gegen den ehemaligen Präfekten von Tarn, der von einem LFI-Abgeordneten beschuldigt wird, das Demonstrationsverbot freiwillig verzögert zu haben
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Laut der Abgeordneten Karen Erodi (LFI) und drei Aktivisten hätte François-Xavier Lauch, jetzt Präfekt von Hérault, bis zum letzten Moment damit gewartet, eine Demonstration im September 2023 zu verbieten. Die Staatsanwaltschaft beantragte ihrerseits Freispruch.

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Alles begann am 21. September 2023, als in der Präfektur eine Demonstration ausgerufen wurde, die „die Auflösung der Gruppe Patria Albiges“ forderte. Fünf Tage später soll es stattfinden, während drei Aktivisten der kleinen rechtsextremen Gruppe vor Gericht erscheinen.

Doch das Projekt endete am 25. September, als François-Xavier Lauch, der damalige Präfekt von Tarn, eine Anordnung zum Verbot von Demonstrationen erließ. Die Organisatoren wurden gegen 17 Uhr benachrichtigt und reichten einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein. Das Verwaltungsgericht Toulouse wird es erst am 26. September prüfen, mehrere Stunden vor dem geplanten Beginn der Kundgebung.

So reichten Armand Gobad, ehemaliger Kandidat von La France Insoumise für das Bürgermeisteramt von Pampelonne, Michel Massol von der CGT Retraités, Christine Martin und Karen Erodi, LFI-Abgeordnete, Beschwerde gegen den Präfekten ein. Letzterer hätte die Einreichung des Verbotsbeschlusses freiwillig hinausgezögert, um die Durchführung der Demonstration zu verhindern. Sie werfen dem Verwahrer der öffentlichen Gewalt vor, „eine Maßnahme gegen den Vollzug des Gesetzes ergriffen“ zu haben.

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Die Anhörung fand am 7. November 2024 in Abwesenheit des Präfekten statt, Ziel war es dann, über die Voraussetzungen zu entscheiden, die zum Demonstrationsverbot geführt hatten. Me Holleaux, Anwalt von François-Xavier Lauch, erläuterte das Ermittlungsverfahren der Präfektur Tarn vor dem Strafgericht Albi.

Er wollte sich an die damalige Sicherheitssituation erinnern und warf dem LFI-Abgeordneten auch vor, er wolle „vorbringen” in dieser Angelegenheit. In diesem Sinne fordert er von den Klägern 3.000 Euro Schadensersatz wegen missbräuchlicher Zivilparteibildung. Herr Peru, Anwalt der Kläger, stellte seinerseits die Frage: „Warum hat der Präfekt so lange gewartet, um die Verbotsanordnung einzureichen?“

Die Staatsanwältin der Republik Albi, Stéphanie Bazart, hat die Freilassung von François-Xavier Lauch gefordert. Das Justizvollzugsgericht hat seine Entscheidung am nächsten 21. November getroffen.

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