„sexuelle Annäherungsversuche“ seien der Auslöser der tödlichen Schlägerei gewesen

„sexuelle Annäherungsversuche“ seien der Auslöser der tödlichen Schlägerei gewesen
„sexuelle Annäherungsversuche“ seien der Auslöser der tödlichen Schlägerei gewesen
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„Wenn er mich nicht getroffen hätte, wäre das nicht passiert“, erklärte der Angeklagte bei seiner Anhörung und führte aus, dass sein Zustand (1,16 g Alkohol im Blut zusätzlich zu Cannabis) zu dieser „Verdrehung“ beigetragen habe. Nach seinen Aussagen, die der Staatsanwalt von Besançon, Etienne Manteaux, am Freitag, dem 8. November, mitteilte, waren es die sexuellen Absichten des Opfers, die den Angeklagten verärgert hätten. Und löste damit die Schlägerei aus, die an diesem Donnerstag um 1 Uhr morgens in Morteau einem 59-jährigen Mann das Leben kostete.

Bereits wegen Gewalt verurteilt

Während er sich in Polizeigewahrsam befand, kehrte der mutmaßliche Täter, ein 21-jähriger Totengräber, der bereits viermal – insbesondere wegen Gewalt – verurteilt worden war und dem Ende des Monats wegen ähnlicher Taten der Prozess gemacht werden sollte, an diesen Abend zurück.

Es war an diesem Mittwoch um 23.15 Uhr, als das Opfer, ein 59-jähriger Koch aus Montlebon, am Ende seiner Schicht in eine Bar am Place de la Halle ging. Dort trifft er auf eine Gruppe junger Leute, mit denen er zu trinken beginnt. „Um 00:41 Uhr entfernte sich der Mann mit einem der Jugendlichen aus der Gruppe“, sagte der Staatsanwalt. Bei dem Jugendlichen handelte es sich um niemand anderen als den mutmaßlichen Mörder.

Die beiden Männer kehren einige Minuten später zurück. Nachdem die Gruppe kurz darauf die Einrichtung verlassen hatte, verließen die ersten beiden gemeinsam das Lokal. „Damals gab es keine Anzeichen von Aggression, Feindseligkeit oder potenziellem Konfliktpotenzial“, bemerkt Étienne Manteaux.

Die Anhörungen der Zeugen lassen jedoch den Schluss zu, dass der Fünfzigjährige im Laufe des Abends seinem Angreifer sexuelle Beziehungen vorgeschlagen hatte. „Was ist in den sieben Minuten passiert, als sie die Bar verließen? „Das wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau“, betont der Staatsanwalt.

Auf seinen Turnschuhen sind noch Blutspuren zu sehen

Dennoch wurden Polizei und Rettungsdienste um 1:15 Uhr auf einen bevorstehenden Angriff in der Rue Fauche aufmerksam gemacht. Das Opfer befindet sich in einem Herz-Kreislauf-Stillstand und der Wiederbelebungsversuch wird vergeblich sein. Zeugen erkannten dann den Angreifer, der sofort von der Polizei festgenommen wurde, an seinen Turnschuhen waren noch Blutspuren zu sehen.

Er wurde zur Brigade zurückgebracht, in Polizeigewahrsam genommen und anschließend einem Alkohol- und Drogentest unterzogen, der positiv ausfiel. „Sehr schnell wird er zu einer Erklärung bereit sein und zugeben, dass er hinter den Anschlägen steckt“, fährt der Staatsanwalt fort.

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung wurden blutige Hosen gefunden. Es stellte sich heraus, dass er sich, da er in der Nähe des Tatorts wohnte, die Zeit genommen hatte, sich umzuziehen, bevor er einige Minuten später zum Tatort zurückkehrte.

Der Mann wurde wegen schwerer vorsätzlicher Tötung aufgrund der sexuellen Orientierung des Opfers angeklagt und in Untersuchungshaft genommen. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe.

Auf seinem Handy wurden drei Videos des Angriffs gefunden

Mithilfe des Mobiltelefons des Verdächtigen konnten drei Videos gefunden werden. „Das sind drei Szenen, in denen er sich dabei filmt, wie er sein Opfer angreift“, präzisiert Étienne Manteaux, der schwer erträgliche Gewalt beschreibt, insbesondere Tritte ins Gesicht des Opfers.

Der junge Mann schickte diese Bilder sogar über das soziale Netzwerk Snapchat an einige seiner Kontakte. In zwei dieser Sequenzen beleidigt er das Opfer und in einer dritten spricht er über sexuelle Annäherungsversuche, die der Fünfzigjährige angeblich seiner 14-jährigen kleinen Schwester gemacht habe. Ein Element, das nicht bestätigt werden konnte, aber darauf hindeutet, dass es bereits heute Abend einen Streit gegeben hat.

LL

Eine Welle der Gewalt

Die Autopsie des Opfers ergab eine erhebliche Reihe von Hämatomen und mehreren Läsionen, die sich hauptsächlich im Gesicht und am Schädel befanden.

Außerdem wurde eine „nicht tödliche“ Gehirnblutung festgestellt. Ein Erstickungssyndrom sei die Todesursache, „ohne dass der Arzt zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage wäre, den Mechanismus klar zu erklären“, gab die Anklage an.

Auch toxikologische Analysen sollten durchgeführt werden, um die Todesursachen des Opfers besser zu verstehen.

LL

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