Der 45-jährige Angeklagte wurde am 16. April in Dampierre und am 26. April in Fraisans von der Gendarmerie überprüft und am Freitag, dem 8. November, vor dem Amtsgericht Dole wegen mehrerer Straftaten angeklagt.
Glatte Reifen, fehlende Versicherung, Nutzung eines Fahrzeugs im Stillstand und Fahren ohne Führerschein. „Ich musste meine 16-jährige Tochter in Grandfontaine (Doubs) abholen“, rechtfertigt sich der Angeklagte, der sich das Fahrzeug eines Freundes geliehen hatte.
8 Monate Haft, davon 4 mit Bewährungsstrafe
„Fahren ohne Führerschein kommt bei Ihnen immer wieder vor, von elf Erwähnungen in Ihrem Strafregister wurden Sie zwischen 2013 und 2016 wegen dieser Taten sechsmal verurteilt“, gibt der Gerichtspräsident an.
Tatsächlich hat er nie eine Fahrprüfung abgelegt. Vor Gericht erklärt der Angeklagte, er habe sich vor 20 Jahren in einer Fahrschule angemeldet, diese aber aus finanziellen Gründen nicht abgeschlossen.
Mit 45 wird der Angeklagte gezwungen, Unterricht zu nehmen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, darunter: vier mit einer Suspendierung auf Probe und der Verpflichtung, die Führerscheinprüfung zu bestehen. Wegen fehlender Versicherung wurde er zu einer Geldstrafe von 300 Euro und zweimal zu je 90 Euro Geldstrafe verurteilt.