mögliche Beihilfen für Landwirte in Deux-Sèvres

mögliche Beihilfen für Landwirte in Deux-Sèvres
mögliche Beihilfen für Landwirte in Deux-Sèvres
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Um diese außergewöhnlichen Umstände bei der Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2024 zu berücksichtigen, können Ausnahmen vorgesehen werden.

Betroffen ist das gesamte Gebiet des Départements Deux-Sèvres.

Es können zwei Situationen auftreten: Der Landwirt konnte die ursprünglich geplante Frühjahrsernte nicht aussäen, konnte oder wird aber eine Sommerernte aussäen. Er muss vor dem 15. Juli 2024 die installierte bzw. zu errichtende Abdeckung anmelden. Ein Antrag auf Anerkennung höherer Gewalt muss nur dann gestellt werden, wenn die Sommerernte es ihm nicht ermöglicht, das Kriterium guter jährlicher landwirtschaftlicher und ökologischer Bedingungen (GLÖZ) einzuhalten ) 7 (Pflicht einer Fruchtfolge auf mindestens 35 % der bewirtschafteten Ackerfläche) oder wenn die deklarierte Kultur es ihr nicht ermöglicht, durch Praktiken, die der ursprünglich geplanten Kultur widersprechen, von der Öko-Regelung zu profitieren.

Entweder konnte der Betreiber vor dem 15. Juli keine Abdeckung anbringen, die Fläche muss als vorübergehend ungenutzte Fläche (SNE) deklariert werden und es muss ein Antrag auf Anerkennung höherer Gewalt gestellt werden, um die Förderfähigkeit der Fläche mit entkoppelter Beihilfe aufrechtzuerhalten.

Der Antrag auf Anerkennung höherer Gewalt unter Angabe der Grundstücke und der ursprünglich vorgesehenen Sommerernte, für die die Feststellung nicht möglich war, kann über den elektronischen Meldeblock CAP gestellt werden; per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Departementsdirektion des Départements Deux-Sèvres, Landwirtschaft und Territorien, BP 526, 39, avenue de Paris, 79022 Niort Cedex.

Was die Beihilfen der zweiten Säule betrifft, erfordert die Anerkennung höherer Gewalt eine Einzelfallprüfung im Hinblick auf die in den Leistungsbeschreibungen vorgesehenen Verpflichtungen und Pflichten. Wenn Betreiber Bedenken haben, können sie sich an das DDT wenden.

Informationen unter 05 49 06 88 88.

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