ein Mitarbeiter in Untersuchungshaft nach der Vergewaltigungsanzeige eines Praktikanten

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Par

Leitartikel Saint-Malo

Veröffentlicht am

12. November 2024 um 11:25 Uhr

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Die Untersuchungskammer des Berufungsgerichts Rennes bestätigte am Freitag, dem 8. November 2024, die Unterbringung eines Spezialkochs aus der Domaine des Ormes in Epiniac in der Nähe von Dol-de-Bretagne (Ille-et-Vilaine) in Untersuchungshaft. beschuldigt, eine junge Praktikantin vergewaltigt zu haben.

Ein kleiner Praktikant

Es ist ein ganzes Klima rund um den Alkohol, das der Angeklagte in der Ermittlungskammer darstellte, um den Kontext der Fakten zu erläutern, die dazu geführt haben, dass er seit dem 23. Oktober 2024 wegen „Vergewaltigung einer minderjährigen Praktikantin in der Einrichtung durch einen Betrunkenen“ angeklagt wurde.

Dieser etwa zwanzigjährige „Chef de Partie“ – ein Koch, der sich auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert hat (Sauce, Bräter usw.) – wurde vor zwei Wochen, kurz nach den Denunziationen des jungen Praktikanten, in Untersuchungshaft genommen. Er legte jedoch Berufung gegen die Entscheidung des Richters für Freiheiten und Haft (JLD) vor der Untersuchungskammer ein.

Tatsächlich hatte das junge Mädchen ihrem Vorgesetzten erklärt, dass sie nach einem alkoholischen Abend in der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober „in einem Wohnmobil“ durch den Parteichef „vergewaltigt“ worden sei.

Alkohol im Mittelpunkt der Debatten

Der Angeklagte gab allenfalls eine einvernehmliche sexuelle Beziehung zu: Er sei jedenfalls „nicht bei Bewusstsein“ und nicht in der Lage, ihr etwas aufzuzwingen, erklärte er zu seiner Verteidigung.

Er erklärt auch, dass er „schlechte Gewohnheiten“ angenommen habe, als er im Juli 2024 im Epiniac-Etablissement ankam, und heute erkenne, wie sehr ihm dieser übermäßige Alkoholkonsum „geschadet“ habe.

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Ein „Forcer“, wenn er betrunken ist

„Ich verließ morgens das Haus und blieb bis 1 Uhr morgens bei meinen trinkenden Kollegen“, fasste der Befragte zusammen. „Wenn ich trinke, denke ich mit meinem Schwanz und bereue es hinterher“, soll er auch einem Kollegen erklärt haben, der ihn als „eine Wucht“ bezeichnet, wenn er „Alkoholiker“ ist. „Der Umgang mit Alkohol führt bei mir nicht zu kriminellen Wahnvorstellungen“, wandte jedoch der Koch ein, der in Lokalen in Mont-Saint-Michel und Saint-Malo arbeitete.

Sein Anwalt erklärte, er habe den Ermittlern „bestimmte Tatsachen eingestanden“, diese hätten jedoch „Abkürzungen vorgenommen“, obwohl er während seiner vier Anhörungen in Polizeigewahrsam „nicht von einem Anwalt unterstützt“ worden sei, erinnerte sich Me Lucie Marchix.

Es bleibt die Tatsache, dass der Generalanwalt der Ansicht war, dass es Gründe gab, seine Unterbringung in Untersuchungshaft zu bestätigen, auch wenn „ein Hausarrangement unter elektronischer Überwachung (ARSE) sicherlich in einiger Zeit relevant sein wird“.

Die Ermittlungskammer des Berufungsgerichts Rennes folgte dem in allen Punkten und behielt den jungen Koch, der bereits wegen Gewalt in seiner Beziehung verurteilt worden war, im Gefängnis.

Vom Berufungsgericht von Rennes, CB (PressPepper)

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