Von Neue Präventionsmaßnahmen sind verpflichtend in der Mosel, da das Risiko einer Ansteckung von Geflügel mit der Vogelgrippe hoch war in ganz Frankreich auf „hoch“ angehoben.
Eindämmungs- und Schutzmaßnahmen
In einem Ministerialerlass ordnen die staatlichen Dienste Züchter an um Vögel mit Netzen einzusperren oder zu schützen gehalten in Betrieben mit weniger als 50 Geflügel sowie Hinterhofgeflügel.
Auch Betriebe mit mehr als 50 Geflügel müssen dies tun Bewässerung im Unterstand und Essen. Fahrzeuge, die Schwimmvögel transportieren, müssen abgedeckt werden, um die Ausbreitung von Federn zu verhindern.
Versammlungen von Vögeln oder Geflügel sind verboten, beispielsweise Brieftaubenwettbewerbe. Für den Transport von Lockvögeln gelten Beschränkungen und die Freilassung von Wildvögeln ist verboten.
Alle Symptome an einem Tier müssen vorhanden sein einem Gesundheitstierarzt gemeldet.