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Redaktionelle Challans
Veröffentlicht am
13. November 2024 um 13:04 Uhr
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Sechs Einwohner haben am Dienstag, dem 5. November 2024, mit zwei getrennten Anträgen beim Verwaltungsgericht Nantes beantragt, die am 17. Oktober 2022 vom Bürgermeister der Gemeinde Île d’Yeu (Vendée) erteilte Baugenehmigung aufzuheben. bei ODCVL – Educational Project Counter – zur Durchführung von „ die Sanierung“ und die „Erweiterung“ um 2.000 m² aus dem Feriendorf Violettes, auf der Insel Yeu (Vendée).
Geplant ist der „Bau eines für alle zugänglichen Schwimmbades“: Das ehemalige Ferienzentrum des Michelin-Konzerns aus den 1970er-Jahren könnte bis zu tausend Menschen gleichzeitig beherbergen. Doch einer der Bewohner, Direktor von SCI Le Sémaphore, hatte bereits beim Richter des Verwaltungsgerichts von Nantes mit Beschluss vom 27. Juni 2023 die Aussetzung der Baugenehmigung erwirkt.
„Völlig ungeeignet“ für den „erzeugten Verkehrsfluss“
Der Siebzigjährige, bevor er die Straßen betrat, um darauf zuzugreifen „Hotel und Freizeitzentrum“ sei für den „erzeugten Verkehrsstrom völlig ungeeignet“. „Neben Wohn- und Campingplätzen soll das Zentrum auch die Bewohner der Insel und insbesondere Schulkinder beherbergen, die das künftige Schwimmbad besuchen werden“, erklärte sein Anwalt Me Geoffroy De Baynast (Anwaltskanzlei De Baynast – Larcher). „Wir können uns daher fragen, ob wir nicht die Bestimmungen des Vergabegesetzes missbrauchen! » fügte er hinzu.
Ein sehr schlecht urbanisiertes Viertel
Der Anwalt erwähnte auch die Befürchtung, dass das Projekt letztendlich „einen Mittelpunkt für verschiedene Festlichkeiten“ in diesem „sehr schlecht urbanisierten“ Viertel bilden würde. Der Architekt von Bâtiments de France (ABF) hatte ebenfalls eine „bissige“ Stellungnahme zu diesem Immobilienprojekt abgegeben, das die derzeitige Grundfläche des Ferienzentrums Violettes „verdoppeln“ und „eine unwillkommene Dichte“ auf „ein sehr landschaftlich gestaltetes Gelände“ bringen wird hohe Qualität, wo ein paar diffuse Konstruktionen verstreut sind, die in der Vegetation verschwinden.“
Eine „schlichte“ Stornierung wird empfohlen
An diesem Dienstag, dem 5. November 2024, wurde der Fall daher „in der Sache“ vom selben Verwaltungsgericht in Nantes geprüft, diesmal jedoch durch ein Gremium aus drei Richtern.
Der öffentliche Berichterstatter, dessen Meinungen oft von Richtern gefolgt werden, schlug vor, die Baugenehmigung aufzuheben: Geplant sind auch „gemeinsame Werkstätten“ und „Wartungsräume“ oder für den „Personalempfang“, allerdings als „erhebliche Erweiterung“ der Agora des Loisirs , erinnerte er sich.
Es handele sich daher um „Neubauten“ und „nicht um eine einfache Erweiterung“ des bestehenden Baus, die durch das Küstengesetz verboten seien: Das Projekt werde „800 Meter vom Ufer entfernt“ liegen, erinnerte der öffentliche Berichterstatter der Richter von Nantes.
Ein Angriff auf „eine Website von sehr hoher Qualität“
Es wird in einem „großen Naturgebiet“ liegen, mitten in einem « diffuse Urbanisierungszone » wenn es nicht „eine ausreichende Anzahl von Gebäuden“ gibt, um daraus schließen zu können, dass es bereits urbanisiert ist und daher den Beschränkungen des Küstengesetzes entgehen könnte. „Die daraus resultierende erhebliche Künstliche Bebauung des Bodens wird einem Standort von sehr hoher Qualität schaden“, wie aus der „sehr expliziten“ Stellungnahme des Architekten von Bâtiments de France (ABF) hervorgeht, erinnerte der öffentliche Berichterstatter erneut.
Schließlich sei die „unzureichende Dimensionierung“ der öffentlichen Netze (Wasser, Strom, Abwasserentsorgung usw.) „nicht an die Bedeutung“ des Projekts angepasst; Diese „Mängel“, die durch eine geänderte Baugenehmigung „nicht regulierbar“ sind, müssen daher zur „einfachen Aufhebung“ der Baugenehmigung führen.
Keine „Wiederauferstehung eines Ferienzentrums“, sondern ein „Hotelprojekt“
„Dieses Projekt wird auf überraschende Weise als die Wiederauferstehung eines Ferienzentrums dargestellt, obwohl es sich in Wirklichkeit um ein Projekt völlig anderer Größenordnung handelt, das keineswegs marginal ist: Es handelt sich um ein Hotelprojekt, das Urlauber willkommen heißen soll.“ reagierte der Anwalt von Jean-Pierre XXX, dem Manager von SCI Le Sémaphore.
Seiner Meinung nach würde ein weiteres Argument die Aufhebung der Baugenehmigung rechtfertigen: Der Zugang zum Grundstück erfolgt über einen „unbefestigten“ Weg „2,70 Meter breit“, „umrandet von Gräben“ und „mit Nestern“.
Ein „ungewöhnlicher Campingplatz“
Der Anwalt der anderen Bewohner stimmte ihr zu, was diese „völlig rechtswidrige“ Baugenehmigung anbelangt, die auch eine „Erhöhung“ der „Aufnahmekapazitäten“ für „Zeltaufenthalte“ vorsieht. Die Schaffung eines „ungewöhnlichen Campingplatzes“ mit „autonomer Unterbringung“ wäre ihrer Meinung nach auch „im Gemeindebulletin“ der Insel Yeu erwähnt worden. Außerdem müssten eine „Snackbar“, ein „Lebensmittelladen“ und ein „Schwimmbad“ gebaut werden, erinnerte sie die Nantes-Richter.
Die Anwältin der Gemeinde Île d’Yeu, Me Isabel Léon (Cornet – Vincent – Ségurel), ihrerseits machte in der mündlichen Verhandlung keine weiteren Bemerkungen als die bereits in ihren Schriftsätzen genannten. Das Verwaltungsgericht Nantes, das sich sein Urteil vorbehalten hat, wird seine Entscheidung in etwa einem Monat treffen.
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