Die Pariser Staatsanwaltschaft fordert ein Verbot der Wählbarkeit gegen den Präsidenten der RN-Abgeordneten. Eine harte Anklage gegen Marine Le Pen, die beschuldigt wurde, Gelder des Europäischen Parlaments zugunsten ihrer Partei veruntreut zu haben, und während ihres gesamten Prozesses wie die der 26 anderen Angeklagten „ihre Unschuld“ beteuerte.
Die Axt fiel an diesem Mittwoch, dem 13. November. Die Staatsanwaltschaft des Pariser Gerichts fordert eine Sperre gegen Marine Le Pen. Er hält die vorläufige Vollstreckung dieser Sperre für notwendig.
Das heißt, wenn das Gericht dieses Urteil mit vorläufiger Vollstreckung verkündet, kann sich Marine Le Pen dem Urteil nicht entziehen und kann auch dann nicht erscheinen, wenn sie gegen das Urteil Berufung einlegt.
Darüber hinaus fordert die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Gefängnis einschließlich zweier Umbauten sowie eine Geldstrafe von 300.000 Euro.
Ihr drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis
Der Präsident stellt sich den Abgeordneten der National Rallye zehn Jahre Gefängniseine Geldstrafe von einer Million Euro, vor allem aber für diejenige, die ihre Ambitionen für die Präsidentschaftswahl 2027 nicht verheimlicht eine zehnjährige Sperre.
Seit dem 30. September überlegen die Richter die sogenannte Affäre um die parlamentarischen Assistenten der Frontistischen Parteieine Akte mit Verdachtsmomenten auf Scheinjobs Ziel war es, Gelder vom Europäischen Parlament abzuzweigen zum Wohle der Partei.
„Fiktive“ parlamentarische Assistenten im Europäischen Parlament
Dem Vorwurf zufolge sei ein „zentrales Verwaltungssystem“ eingerichtet worden, um die Umschläge von 21.000 Euro pro Monat zu „leeren“, die den Abgeordneten als Zulagen für die Bezahlung ihrer parlamentarischen Assistenten gezahlt werden. Dieses Geld wäre in Wirklichkeit dazu verwendet worden, Mitarbeiter zu bezahlen, die für die Partei arbeiteten (als Leibwächter, Grafiker oder Sekretäre). Ziel dieses Systems wäre eine „Entlastung der Finanzen“ gewesen.
„Wir sind nicht wegen Unnachgiebigkeit hier, sondern am Ende einer gerichtlichen Untersuchung“, warnten die Staatsanwälte in dieser zweistimmigen Anklage von Anfang an und wiesen die Vorwürfe der „angeblichen Unerbittlichkeit mit politischer Konnotation“ gegen die RN zurück.
Trotz der sehr eifrigen Präsenz von Marine Le Pen, die darauf bestand, sich Punkt für Punkt zu verteidigen, hatten die Angeklagten Gutes Schwierigkeiten, die Richter von der Realität des Jobs zu überzeugen ihrer parlamentarischen Assistenten, die für das Europäische Parlament arbeiten sollen, wie in der Geschäftsordnung der Institution festgelegt. „Sie haben eine Beweisaufnahme“, betonte einer der beiden Staatsanwälte vor Gericht und zählte die „Aussagen jeder Person“, die materiellen Beweise – die berühmten gefundenen E-Mails – und das Fehlen von Beweisen für die von den Assistenten geleistete Arbeit auf.
An diesem Mittwochmorgen prangerte der ehemalige Präsidentschaftskandidat ein Gerichtsverfahren an, das „mehr als wackelig“ sei. Der Abgeordnete saß in der ersten Reihe und hörte niedergeschlagen den Forderungen der Staatsanwaltschaft zu.
Nach den Schlussplädoyers wird der Prozess am kommenden Montag fortgesetzt, wobei die Verteidigungsplädoyers für zwei Wochen angesetzt sind.