In Frankreich geben 4 von 10 jungen Frauen an, bereits erzwungenen Sex erlebt zu haben

In Frankreich geben 4 von 10 jungen Frauen an, bereits erzwungenen Sex erlebt zu haben
In Frankreich geben 4 von 10 jungen Frauen an, bereits erzwungenen Sex erlebt zu haben
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Etwa vier von zehn jungen Frauen in Frankreich gaben an, im Jahr 2023 erzwungenen oder versuchten Geschlechtsverkehr erlebt zu haben, wie aus einer Studie von Inserm und ANRS Infectious Diseases hervorgeht. Bei diesen Frauen im Alter von 18 bis 29 Jahren steigt der Anteil stark an: Im Jahr 2006 gaben „nur“ 16,5 % an, eine solche sexuelle Gewalttat erlitten zu haben. Bei den Frauen im Alter von 18 bis 69 Jahren ist der Anstieg erneut deutlich: 29,8 % im Jahr 2023 gegenüber 15,9 % im Jahr 2006.

Und „viele dieser Gewalttaten ereigneten sich, als die Person zum Zeitpunkt der Ereignisse minderjährig war“, stellen die Autoren der Untersuchung fest. Die diesen Anstieg der Zahlen auf drei Arten analysieren: „eine Zunahme der Häufigkeit solcher Ereignisse“, „eine Zunahme der Fähigkeit, Gewalttaten zu qualifizieren“ und „eine größere Leichtigkeit, sie im Kontext der Forschung hervorzurufen“.

Auch männliche Opfer solcher Taten folgen diesem bei Frauen beobachteten Trend: 12,4 % der jungen Männer geben an, im Jahr 2023 bereits erzwungenen oder versuchten Geschlechtsverkehr erlebt zu haben. Deutlich mehr als im Jahr 2006 (4,7 %).

Entwicklungen zum Begriff der Einwilligung

Diese Zahlen spiegeln auch „die Entwicklungen und die eigentliche Definition sexueller Gewalt“ wider, die „sich im Laufe der Zeit verändert hat“, während der Begriff der Einwilligung in den 2010er Jahren mit der #MeToo-Schockwelle wieder auftauchte. Während Vergewaltigung in der Ehe in Frankreich erst seit 1992 gesetzlich anerkannt ist, „können Handlungen, die früher als normal galten, heute zu Recht als erzwungener Sex eingestuft werden“, heißt es in der Untersuchung.

In Frankreich stellt sich erneut die Frage, Vergewaltigung im Strafgesetzbuch so umzudefinieren, dass das Fehlen einer Einwilligung berücksichtigt wird. Derzeit definiert Artikel 222-23 des Strafgesetzbuchs in Frankreich Vergewaltigung als „jeden Akt der sexuellen Penetration (…), der durch Gewalt, Nötigung, Drohung oder Überraschung begangen wird“, ohne den Begriff der Einwilligung zu erwähnen.

Sexuelle Belästigung im Internet

Die veröffentlichte Umfrage versucht auch, das Ausmaß verschiedener Formen sexueller Belästigung im Internet zu verstehen. Bisher gab jede dritte Frau unter 30 Jahren und jeder vierte Mann an, im Jahr 2023 „eine schädliche Erfahrung im Internet gemacht“ zu haben. Die Zahlen sind deutlich höher als bei den Älteren (13,1 % der Frauen und 12,8 % der Männer im Alter von 18 bis 18 Jahren). 89).

Diese sexuelle Belästigung nimmt unterschiedliche Formen an: „Empfang unerwünschter intimer oder sexueller Nachrichten oder Bilder, unwissentliche Verbreitung intimer Bilder“, heißt es in der Untersuchung. Angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklung sei es angebracht, „lebenslange Bildungsmaßnahmen zu diesen neuen Formen des intimen Austauschs zu entwickeln“ und „sich um Menschen zu kümmern, die mit digitaler sexueller Gewalt konfrontiert sind“.

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