Berufungsverfahren gegen die Direktoren von Emmaüs Tarn-et-Garonne wegen Unterschlagung: 6 Monate bis 1 Jahr Gefängnis mit Bewährungsstrafe erforderlich

Berufungsverfahren gegen die Direktoren von Emmaüs Tarn-et-Garonne wegen Unterschlagung: 6 Monate bis 1 Jahr Gefängnis mit Bewährungsstrafe erforderlich
Berufungsverfahren gegen die Direktoren von Emmaüs Tarn-et-Garonne wegen Unterschlagung: 6 Monate bis 1 Jahr Gefängnis mit Bewährungsstrafe erforderlich
-

das Wesentliche
Christian Calméjane, ehemaliger Direktor von Emmaüs Tarn-et-Garonne, sein Stellvertreter Hrachya Hayrapetyan und ihre Ehefrauen erschienen am Donnerstag, dem 14. November 2024, vor der Strafberufungskammer des Gerichts von Toulouse im Fall angeblicher Unterschlagung zum Nachteil des Vereins. Der Generalstaatsanwalt, der eine Neueinstufung des Sachverhalts als Steuerbetrug und Geldwäsche beantragte, forderte eine einjährige Bewährungsstrafe für die beiden Anführer und eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für ihre Ehefrauen. Das Urteil wurde bis zum 23. Januar 2025 vorbehalten.

Nur acht Monate nach ihrem Freispruch durch das Gericht in Montauban wurde gegen vier Direktoren von Emmaüs Tarn-et-Garonne in Toulouse ein erneutes Berufungsverfahren wegen Unterschlagung (in Höhe von 57.000 Euro) und verschärfter Geldwäsche zu Lasten von der gemeinnützige Verein, dessen Abteilungssitz sich in La Ville-Dieu-du-Temple befindet.

Die Angeklagten, die von den Herren Amélie Piazzon, Jérémie Gloriès, Amélie Villageon und Isabelle Rossi verteidigt wurden, erschienen am Donnerstag, dem 14. November 2024, vor der Berufungskammer für Justizvollzugsanstalten in der gleichen Geisteshaltung wie im ersten Verfahren: um von der Justiz „eine Rehabilitierung in“ zu erhalten ihre Würde und ihre Werte.

Im Gegensatz zu dem, was sie in Montauban während der Strafverhandlung vom 28. November 2023 tat, was das Verfahren mehr als neun Stunden in Anspruch nahm, ist Emmaüs in diesem Berufungsverfahren keine Zivilpartei geworden.

Hätte ich eine Unterschlagung verheimlichen wollen, hätte ich dieses Geld nicht auf der Bank hinterlegt.

An diesem Donnerstagnachmittag in Toulouse vertrat Christian Calméjane die gleiche Verteidigungslinie wie vor einem Jahr, gestützt durch eine Excel-Tabelle, in der vor Gericht die Herkunft der in fünf Jahren, von 2018 bis 2023, gesammelten flüssigen Beträge in Höhe von insgesamt 83.500 € angegeben wurde: finanzielle Unterstützung seiner finnischen Schwiegereltern oder Spenden der vielen Menschen, die er traditionell beherbergte Empfang der Gefährten von Emmaus. Der Ex-Direktor (Anm. d. Red.: Christian Calméjane wurde nach einem Burnout im Juli 2024 wegen Dienstunfähigkeit entlassen und startete seitdem eine berufliche Umstellung mit dem Ziel, Krankenpfleger zu werden) bekräftigte, dass er sich „nichts vorzuwerfen“ habe und beschrieb die Situation Die in der Bauernfamilie, aus der er stammt, weitergegebene Gewohnheit, „die Ersparnisse zu Hause aufzubewahren“. „Wenn ich eine Unterschlagung verheimlichen wollte, hätte ich dieses Geld nicht auf der Bank angelegt“, betont Christian Calméjane.

Auch Hrachya Hayrapetyan zahlte große Summen Bargeld auf sein Konto ein: fast 90.000 Euro in vier Jahren. Dieselbe Strategie für den stellvertretenden Direktor, der Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf und Kauf von Autos auflistet (dies betrifft 12 Fahrzeuge in 6 Jahren), die ihm von seinem Vater gezahlte Miete und den Verkauf eines Familienhauses in Armenien erwähnt … ohne das zu vergessen Dank der finanziellen Unterstützung, die sie erhielten, und der Unterkunft und Verpflegung, die Emmaüs ihnen anbot, konnten er und seine Frau Ersparnisse erzielen, während sie sich noch in einer irregulären Situation befanden.

„Wir befinden uns in zwei Situationen, in denen wir eine Beziehung zu der äußerst ungewöhnlichen Art haben, was auffällig ist“, erkennt der Gerichtspräsident an. Es wird ausführlich auf die Untersuchung eingegangen, die im Anschluss an die im Juli 2020 von Gérard Gineste, dem damaligen Präsidenten von Emmaüs 82, gegen X eingereichte Beschwerde durchgeführt wurde.

Die Staatsanwaltschaft beklagt durch die Stimme von Lisa Bergereau das Fehlen einer Einkommenserklärung gegenüber den Steuerbehörden und verlangt eine Verurteilung wegen Steuerbetrugs wegen Geldwäsche. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung (eine Summe, die mit einem Verbot der Ausübung von Führungsfunktionen für fünf Jahre und einer Sperre für die gleiche Zeit in einem Verein einhergeht) gegen die beiden Direktoren von Emmaüs, die in einem anderen Aspekt des Falles strafrechtlich verfolgt werden Taten verdeckter Arbeit gegenüber schutzbedürftigen , insbesondere Minderjährigen, und Untreue, was ihnen am 20. Juni 2024 eine Anklage einbrachte. Sechs Monate Gegen ihre Ehefrauen drohen Bewährungsstrafen.

Die Berufungskammer für Justizvollzugsanstalten in Toulouse hat ihr Urteil bis zum 23. Januar 2025 um 14:00 Uhr aufgehoben.

-

PREV Der in Untersuchungshaft befindliche Fahrer wurde positiv auf Betäubungsmittel getestet
NEXT Was kann man dieses Wochenende in der Dordogne unternehmen?