Aktualisiert am 18.11.2024
Um Weinunternehmen bei der Rückzahlung ihres staatlich garantierten Darlehens (PGE) zu unterstützen, hat die Regierung ein subventioniertes Darlehenssystem in Höhe von 2,5 % eingerichtet, um es den Weinbauern zu ermöglichen, ihre Bankverbindlichkeiten über einen längeren Zeitraum zu verteilen und so Bargeld freizusetzen. Dieses mit den Weinsektoren aufgebaute System wird vom Regime unterstützt de minimis Landwirtschaft.
Das Bewerbungsfenster für das Département Gironde ist jetzt geöffnet.
Nur die Bankennetzwerke Crédit Agricole und Banque Populaire-Caisse d’Epargne sind berechtigt, subventionierte Weinkredite zu vergeben. Interessierte Winzer müssen sich daher an eine Bank in einem dieser beiden Netzwerke wenden, um einen subventionierten Kredit zu beantragen.
Die Bank ist dann dafür verantwortlich, die Akte des Hilfsantrags an das Departmental Directorate of Territories and the Sea (5DDTM) zu senden.
Förderdarlehen können bis zum 1. Juli 2025 gewährt werden.
Für alle Informationen zum Gerät:
Dienststelle für Land- und Forstwirtschaft sowie ländliche Entwicklung:
Celia DIDIERJEAN – 05 47 30 51 23 – [email protected]
Théa TIEN-SENG – 05 47 30 52 91 – [email protected]