„Ein viel zu schwacher Satz“… Ein Mann, der den Schulleiter bedroht hat, erhält eine Geldstrafe

„Ein viel zu schwacher Satz“… Ein Mann, der den Schulleiter bedroht hat, erhält eine Geldstrafe
„Ein viel zu schwacher Satz“… Ein Mann, der den Schulleiter bedroht hat, erhält eine Geldstrafe
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Worte von großer Gewalt. An diesem Montag wurde ein 27-Jähriger vor dem Pariser Strafgericht wegen Morddrohung gegen den Rektor des Maurice-Ravel-Gymnasiums (20. Arrondissement) zu einer Geldstrafe von sechzig Tagen bzw. 600 Euro und einem Praktikum verurteilt Verpflichtung von fünf Tagen Staatsbürgerschaft und eine Entschädigung seines Opfers in Höhe von 3.000 Euro.

Am 28. Februar 2024 beschuldigte eine Studentin den Schulleiter, sie geschlagen zu haben, weil sie sich weigerte, ihren Schleier abzunehmen. Ein Vorwurf, der die sozialen Netzwerke so stark in Aufruhr versetzte, dass im Internet zahlreiche Hassbotschaften kursierten. Ein Internetnutzer, der Angeklagte, schrieb auf X: „Es ist verrückt.“ Du musst ihn lebendig verbrennen, diesen Hund.“

„Ich bedauere es zutiefst und bitte um Vergebung“

„Ich bedauere es zutiefst und bitte um Vergebung“, erklärte der Internetnutzer während seines Prozesses im Oktober vor Gericht.

„Ich habe seine Ausreden noch einmal gehört, das ist gut, und er wurde verurteilt, also ist das auch gut“, reagierte Philippe Le Guillou, der Schulleiter, inzwischen im Ruhestand und bei der Urteilsverkündung anwesend. „Jeder Prozess bringt alles wieder auf den Tisch, daher ist es nicht einfach, damit zu leben“, fügte er hinzu, als er das Gericht verließ.

Sein Anwalt, Me Francis Lec, äußerte sich seinerseits rachsüchtiger: „Das ist eine viel zu niedrige Strafe.“ Er fügte hinzu, dass er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen werde.

Diese 60-Tage-Geldstrafen in Höhe von insgesamt 600 Euro können tagelange Haftstrafen wert sein, wenn die verurteilte Person sie nicht bezahlt. Seine Vorstrafen werden nicht erwähnt.

Mitte März wurde ein weiterer im Rahmen dieser Ermittlungen festgenommener Mann in Lisieux (Calvados) freigelassen, die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein. Im November beantragte die Staatsanwaltschaft eine zehnmonatige Bewährungsstrafe für einen dritten Mann, der in Bourg-en-Bresse (Ain) angeklagt wurde. Die Entscheidung fällt am 28. November.

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