Regulierung der Wildschweinpopulationen – Neuigkeiten

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Aktualisiert am 19.11.2024

Angesichts der Beobachtung des starken Wachstums der Wildschweinpopulation im Finistère, der immer größeren Schäden, die sie auf landwirtschaftlichen Flächen anrichten, der Bedrohungen, die sie für die Sicherheit der Menschen darstellen (insbesondere Verkehrsrisiko) und der Gefahr der Ausbreitung bestimmter Krankheiten und Zoonosen hat der Präfekt von Finistère am Montagnachmittag, dem 18. November, alle betroffenen Interessenträger (landwirtschaftliche Berufsverbände, Jägerverband, AMF 29 usw.) zusammengebracht, um gemeinsam die geeignetsten Maßnahmen zur Regulierung dieser Art zu vereinbaren.

Die Jagd bleibt der wichtigste Hebel zur Regulierung der Wildschweinpopulationen. Zur Erinnerung: Das Wildschwein, das als „Art, die wahrscheinlich Schäden verursachen kann“ (ESOD) eingestuft ist, ist keine geschützte Art und darf bis zum 31. März 2025 gejagt werden. Bei Nachweis eines nachgewiesenen Schadens stellen die Leutnants der Louveterie unter Die Befugnis des Präfekten kann ebenfalls mobilisiert werden, um die Situation zu beurteilen und angemessen einzugreifen, beispielsweise durch behördliche Durchsuchungen oder nächtliche Schießereien (zur Durchführung dieser nächtlichen Schießereien sind nur Wolfsleutnants berechtigt). Es obliegt auch den Jagdunternehmen, sich in ihren Jagdrevieren freiwillig an dieser Regelung zu beteiligen. Zu diesem Zweck wird ihnen ein gemeinsamer Brief des Präfekten, der Präsidenten der AMF und der AMRF sowie des Départementsjägerverbandes von Finistère zugesandt.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen ist der Wildschweinfang in allen Gemeinden des Departements möglich. Der Präfekt glaubt, dass diese Lösung zur Kontrolle der Wildschweinpopulationen beitragen kann, sei es in stadtnahen Gebieten oder in stark verwilderten landwirtschaftlichen Gebieten. Dieser streng überwachte Fang kann mit selektiven Fallen wie Käfigfallen, Fallengehegen und Fallnetzgeräten durchgeführt werden (siehe Abbildungen unten). Zu diesem Zweck ausgebildete und zugelassene Fallensteller, die über einen gültigen Jagdschein verfügen, können dies im Rahmen einer vom DDTM erteilten Einzelgenehmigung durchführen

Abteilungsdirektion für Territorien und das Meer aus Finistère. Der Jagdverband Finistère, der für die Durchführung dieser speziellen Ausbildung und die Überwachung der Einsätze zuständig ist, hat bereits die ersten Schulungskurse durchgeführt. In Zusammenarbeit mit Gemeindevertretern wurde auch die Frage der Evakuierung der so gefangenen und anschließend geschlachteten Tiere angesprochen. Es wurde vereinbart, dass der Präfekt, die Präsidenten der AMF und der AMRF mit den Präsidenten der EPCI Kontakt aufnehmen

Öffentliche Einrichtung für interkommunale Zusammenarbeit zu diesem Thema.

Installation einer Fallnetzfalle (ungepanzert) – Schritt 1

Fortschreiten der Wildschweine im verstärkten Netz – Stufe 2

Wildschweine gefangen – Schritt 3

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