Was wir über den Jogger wissen, der in Bergeracois von Hunden angegriffen wurde

Was wir über den Jogger wissen, der in Bergeracois von Hunden angegriffen wurde
Was wir über den Jogger wissen, der in Bergeracois von Hunden angegriffen wurde
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Wir wissen etwas mehr über den Angriff von Hunden auf einen Jogger am Freitag, den 15. November, in La Force in der Dordogne.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bergerac ereignete sich die Tat gegen 17.50 Uhr in der Rue des Allains nördlich der Stadt. Das Opfer, ein 51-jähriger joggender Mann, hatte gerade sein Haus in einer Nachbarstraße verlassen.

Als er am Haus des Hundebesitzers vorbeikam, wurde der Sportler zunächst von drei Hunden verfolgt, die etwa fünfzig Meter weit umherirrten. Als er sich umdrehte, wurde er von einer Bulldogge und einem amerikanischen Tyrannen angegriffen. Der zweite, von der gleichen Rasse wie der auf dem Foto, ist der Hauptverursacher der Verletzungen.

Blutung in der linken Wade

Der Jogger wurde gebissen und an Armen und Beinen sowie am rechten Ohr gekratzt. Der tiefere Biss verursachte eine Blutung in der linken Wade.

Der Angriff endete, als eine dreiköpfige Nachbarsfamilie mit Stöcken in der Hand eingriff, um die Hunde in die Flucht zu schlagen. Sie waren diejenigen, die Erste Hilfe leisteten. Der Mann wurde von Samu versorgt und am nächsten Morgen operiert. Er konnte Anfang der Woche nach Hause zurückkehren und Anzeige erstatten.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden die Hunde nicht als potenziell gefährlich eingestuft und unterlagen daher keiner Haftgenehmigung oder Anzeige beim Rathaus. Laut dem stellvertretenden Bürgermeister Didier Allard haben sie jedoch bereits einen Passanten gebissen, ohne dass rechtliche Schritte eingeleitet wurden.

Strafverfolgung

Am Dienstag befanden sich die Hunde immer noch bei ihren Besitzern. Auf Beschluss eines Richters könnten sie im Hinblick auf eine spätere Beschlagnahmung untergebracht werden. Artikel 99-1 der Strafprozessordnung ermächtigt den Präsidenten des Gerichts, unter bestimmten Voraussetzungen, auf Verlangen des Staatsanwalts und nach Beratung durch einen Tierarzt die Tötung von Tieren anzuordnen.

Was den Eigentümer betrifft, so wurde er befragt und sollte Gegenstand eines Strafverfahrens wegen unfreiwilliger Körperverletzung sein, eine Straftat, die mit zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 30.000 Euro geahndet wird.

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