Angesichts der Überschwemmungen und Schlammlawinen, die den Norden in der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August 2024 heimgesucht haben, haben das Departement und die Region Hauts-de-France beschlossen, die Opfer zu unterstützen, indem sie den Selbstbehalt der Transportunternehmen übernehmen . Wir erklären, wer wie davon profitieren kann.
Wie hoch ist die Hilfe?
Das Département Nord und die Region Hauts-de-France übernehmen gegen Vorlage eines Nachweises die Höhe der von Ihrer Versicherungsgesellschaft erhobenen Selbstbeteiligung bis zu 380 €.
Für wen ist diese Hilfe gedacht?
Die außergewöhnliche Hilfe des Ministeriums und der Region richtet sich an alle Personen, die in einer der 20 vom Staat anerkannten nördlichen Gemeinden wohnen, in denen es zu einer Naturkatastrophe gekommen ist und die dort Schaden erlitten haben sein Hauptwohnsitz wegen der Überschwemmungen.
Mit Stand vom 23. September sind folgende Gemeinden im Norden von einer Naturkatastrophe betroffen: Attiches, Baisieux, Bersée, Camphin-en-Carembault, Camphin-en-Pévèle, Cysoing, Ennevelin, Hon-Hergies, Mérignies , Mons-en-Pévèle, Mouchin, La Neuville, Phalempin, Pont-à-Marcq, Rumegies, Solrinnes, Toufflers, Tourmignies, Wahagnies und Wannehain.
Wie kann man davon profitieren?
Sie können den Vorgang online abschließen, indem Sie auf die Schaltfläche unten klicken:
Greifen Sie auf den Teleservice zu: Fordern Sie eine Rückerstattung der Selbstbeteiligung an
Sie können sich auch an die Katastrophensolidaritäts-Hotline des Ministeriums unter wenden 03 59 73 80 80 (Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr, Donnerstag bis 11:00 Uhr und jeden Nachmittag von Montag bis Freitag von 13:30 bis 17:30 Uhr).
Teile zur Verfügung stellen
- eine Bankidentitätserklärung (RIB)
- eine Deckungsbescheinigung Ihrer Versicherung mit folgenden Angaben: Name und Anschrift des Begünstigten, Vertragsnummer (nur Wohnvertrag), Schadensfallnummer, Höhe der Selbstbeteiligung und eine Erklärung zur Naturkatastrophengarantie.
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