Warum entscheidet die Justiz zugunsten von TotalEnergies, das 19 Hektar Fläche für die Errichtung eines Photovoltaikparks im Lot freimachen will?

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das Wesentliche
TotalEnergies kann die Installation seines Photovoltaikparks mit 44.000 Solarmodulen im Lot fortsetzen, das Verwaltungsberufungsgericht von Toulouse bestätigt die Rechtmäßigkeit der Rodung von 18,85 Hektar.

Die Genehmigung zur Rodung von 18,85 Hektar in Tour de Faure durch TotalEnergies Renouvelables wurde gerade vom Verwaltungsberufungsgericht Toulouse bestätigt. Am Donnerstag entschied sie tatsächlich zugunsten des Projektleiters eines Photovoltaikparks, nachdem der Umweltverband Lot-Célé und der Verein Canopée Berufung eingelegt hatten. Das Gericht bestätigt daher das Urteil des Verwaltungsgerichts Toulouse und lehnte daher den Berufungsantrag der Verbände ab.

Die Anhörung der Gegner des Total-Projekts war für Donnerstag, den 7. November, geplant.
Foto DR / Umweltverbände

Ein regelmäßiges Verfahren und eine ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfung

Dieses Projekt an einem Ort namens Le Carteyrou in der Stadt Tour-de-Faure kann daher fortgesetzt werden. Tatsächlich war die Justiz der Ansicht, dass die Genehmigung zur Rodung einer Gesamtholzfläche von 18,85 Hektar nach dem Forstrecht mit einem Dekret vom 17. Januar 2023 vom Präfekten von Lot genehmigt worden war.

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Diese „wurde nach einem regulären Verfahren und auf der Grundlage einer Folgenabschätzung erlassen, in der die vorhersehbaren Auswirkungen der Landrodung auf die Umwelt und die natürliche Umwelt ausreichend analysiert wurden“.

Anwalt Louis Cofflard und Gegner des Solarparks Tour-de-Faure im vergangenen November in Toulouse.
Foto DR / Umweltverbände

Die Rodung hat das biologische Gleichgewicht des Standorts nicht beeinträchtigt, was nicht von besonderem Interesse ist

Das Gericht entschied dann, dass „die genehmigte Rodung das biologische Gleichgewicht des Standorts nicht beeinträchtigen dürfte, was für sich genommen kein nennenswertes Interesse im Hinblick auf die Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten darstellt.“

Abschließend heißt es: „Wenn die antragstellenden Verbände der Ansicht waren, dass für das Projekt die Vorlage eines Antrags auf Ausnahmegenehmigung gemäß den Rechtsvorschriften über geschützte Arten erforderlich sei, machten die geltenden Gesetze die Erteilung der Freigabegenehmigung nicht von der Erlangung einer solchen Ausnahme abhängig, was ist ein eigenständiges Verfahren.

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