José P. hätte insbesondere seinen Job in einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen seines Bruders J. verloren und seine Familie hätte einen Ausschlussbescheid erhalten, gab der Verdächtige an. José P. hätte sofort gesagt, dass er, wie der Rest seiner Familie, von seinem Bruder belästigt werde. Unseren Quellen zufolge liefen tatsächlich rechtliche Ermittlungen gegen J. wegen der Belästigung der 40-jährigen Sylwia. Ein Element, das die vom Angeklagten entwickelte These teilweise bestätigen würde.
Ein vorbereitetes Seil
Auch seine 22-jährige Stieftochter soll diese Belästigung den Behörden in einer Anhörung nach der schrecklichen Entdeckung vom 15. November geschildert haben.
José P. erschien an diesem Freitag vor dem Brüsseler Ratssaal mit der Absicht, seine Sicherungsverwahrung zu verlängern. Me Samuel Rosenblatt, der Anwalt von José P., wollte sich zu unseren Informationen nicht äußern und beschränkte sich darauf, darauf hinzuweisen, dass sein Mandant voll an den Ermittlungen beteiligt sei.
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Laut José P. hätte auch er am 15. November sterben sollen. Der 50-Jährige sollte sich nach der Erschießung seiner Familie erhängen und soll zudem Drogen eingenommen haben. José P. wäre vor der Tat und bis zum Eintreffen der Streife aus der Polizeizone Brüssel-Hauptstadt/Ixelles bewusstlos geworden. Berichten zufolge fanden die Behörden auch ein vorbereitetes Seil sowie das Wort „Entschuldigung“, das auf die Wände des Hauses gesprüht war.