Das Schwimmen in der Marne ist verboten. Auch wenn es Juli ist und uns heiß ist. Doch nicht aus diesem Grund wird nun ein 2008 geborener Minderjähriger strafrechtlich verfolgt.
An diesem Tag fuhr er ein gestohlenes Fahrzeug. Vielleicht wusste er es nicht? Er flüchtete jedoch, als die Polizei von Châlons-en-Champagne eine Kontrolle am Chemin du Perthuis in Châlons durchführen wollte. Der Ort, der entlang der Marne zwischen der Präfekturstadt und Compertrix verläuft, hatte dem Jungen eine Möglichkeit zur Flucht geboten: Er verließ ihn schwimmend über den Fluss.
Zum Erscheinen vor dem Jugendgericht geladen
Seitdem ist er nicht mehr auf dem Radar der Polizei. Bis diesen Samstag, 23. November 2024, kurz vor Mitternacht. Diesmal ist es im Verbeau-Sektor, wo ein von seinem Besitzer als gestohlen gemeldetes Fahrzeug mit zwei Personen an Bord im Verkehr gesichtet wird.
Nach Kontrolle kamen beide schließlich in Polizeigewahrsam und der Fahrer des Fahrzeugs konnte identifiziert werden: Es handelte sich um den Schwimmer vom Juli. Er wird später vom Jugendgericht vorgeladen. Der zweite, ebenfalls Moll, dürfte ebenfalls nicht so leicht davonkommen. Tatsächlich wurde ihm von den Gerichten verboten, nachts auszugehen.