REntschuldigung für den englischen Passagierflugzeugpiloten, dem vorgeworfen wurde, unter Drogeneinfluss freiwillig in die Sperrzone des Militärstützpunkts Cazaux in der Gironde eingedrungen zu sein. Der 60-jährige Mann ohne Vorstrafen wurde an diesem Donnerstag vor dem Gericht in La Rochelle wegen Taten angeklagt, die bis zum 23. Juni 2023 zurückreichen.
An diesem Tag flog der Brite, der Portugal, wo er ein Tourismusunternehmen betreibt, verlassen hatte, am frühen Nachmittag über die Gironde, wie jedes Mal, wenn er nach Großbritannien zurückkehrt. Als ihm der Militärflugplatz La Teste-de-Buch plötzlich befahl, den a priori dem Militär vorbehaltenen Luftraum zu verlassen. Ein Manöver, das er in weniger als einer Minute schaffte, bevor er auf der Insel Oléron einen Zwischenstopp einlegte.
BA120 löst jedoch ein Verfahren wegen Verbotsverstößen aus, das sofort an die Gendarmen der Charente-Maritime weitergeleitet wird. Die Soldaten aus Rochefort eilten zum Flugplatz Saint-Georges-d’Oléron, befragten den Piloten und führten die ersten üblichen Kontrollen durch. Ein Speicheltest stellt somit den Cannabiskonsum fest. Im Cockpit wurden außerdem drei Gramm Cannabiskraut gefunden. Die Zivilluftfahrt verbot ihm sofort das Fliegen in Frankreich.
Kein Bluttest
Doch an der Anwaltskammer scheitert der Rechtsstreit. Die gefundenen Cannabisrückstände seien nicht nur durch die Behandlung von Rückenschmerzen zu erklären, gibt der Verteidiger an. Vor allem aber hätten die Gendarmen dem englischen Staatsangehörigen (der offensichtlich kein Wort Französisch spricht) eine Blutuntersuchung anbieten müssen, um den positiven Speicheltest zu bestätigen.
Es sei damals verpflichtend gewesen, aber „der Vorschlag sei nicht gemacht worden“, bedauert die Anklage. Die Verhinderung der „Ausübung einer fliegerischen Tätigkeit unter Einnahme von Betäubungsmitteln“ gilt faktisch nicht mehr. Es bleibt also die Frage, ob der erfahrene Flieger im Cazaux-Sektor gegen die Regeln verstoßen hat. Und wieder nichts Überzeugendes.
Der Luftwaffenstützpunkt weist auf einen Einbruch „ohne vorherigen Funkkontakt“ hin und liefert Funkaussagen, aus denen hervorgeht, dass tatsächlich eine Diskussion stattgefunden hat. Der englische Staatsangehörige erklärt außerdem, dass er wie üblich beim Anflug die BA120 angerufen habe. Er sagt, ihm sei gesagt worden: „Wir rufen Sie zurück…“. Bis diese Nachricht ihn zum Kurswechsel auffordert.
Ungewöhnliche Tatsache: Die Staatsanwaltschaft verzichtete schließlich darauf, die Verurteilung des Angeklagten und die Vollstreckung einer Strafe zu beantragen
Der stellvertretende Staatsanwalt des Gerichts gibt an, dass er Nachforschungen angestellt habe, um herauszufinden, ob das Flugzeug berechtigt sei, diese Route zu nehmen, ob es in das Sperrgebiet eingeflogen sei und, wenn ja, ob der Pilot davon gewusst habe. Ohne Gewissheit zu erlangen.
Ungewöhnlicher Vorfall in Gerichtssälen: Der Richter kündigte schließlich an, „es dem Gericht zu überlassen“, also auf die Beantragung einer Verurteilung und die Vollstreckung einer Strafe zu verzichten. Die Tür war offen für einen vom Verteidiger beantragten Freispruch, den das Gericht am Abend verkündete. Es besteht kein Zweifel, dass der englische Pilot auf seinen Reisen zwischen Portugal und Großbritannien künftig noch etwas weiter von der Basis in Cazaux abweichen wird.