Erleichterung für Tausende Gläubige in der Moschee von Mantes-la-Ville (Yvelines). Das Berufungsgericht von Versailles hat soeben zugunsten der Mantes-Sud Muslim Association (AMMS) entschieden, die seit Monaten Einspruch gegen die Insolvenz eingelegt hatte.
Im April entschied das Gericht über die gerichtliche Liquidation der AMMS, nachdem eine Baufirma Beschwerde eingelegt hatte, die für die Arbeiten an der Moschee keine Bezahlung erhalten hatte. Folge: Das religiöse Gebäude musste für mehrere Monate geschlossen werden, wodurch 2.000 Menschen keinen Ort für den Gottesdienst mehr hatten. Viele von ihnen mussten sich zum Beten nach Mantes-la-Jolie oder Limay zurückziehen, insbesondere während der Freitagspredigten.
Sein Präsident, Aziz El Jaouhari, reichte daraufhin eine einstweilige Verfügung ein, um die Wiedereröffnung zu erwirken. Im September gab das Berufungsgericht seinem Antrag statt und erlaubte vorübergehend den Empfang der Gläubigen. Es blieb dann noch das endgültige Urteil.
Es wurde Anfang der Woche veröffentlicht und bestätigt endgültig die Rechte des Vereins und seines Präsidenten. Die Kultstätte ist somit endgültig gerettet. „Das Gericht hat Zweifel an der rechtlichen Existenz des Vereins und den vermeintlichen finanziellen Problemen ausgeräumt“, begrüßt dieser. Wir verstehen, dass die Schließung für unsere Gläubigen sowohl in Bezug auf die Symbolik als auch auf die Gottesdienste und die dafür anerkannte kulturelle und soziale Arbeit sehr schwierig war. Es sei jedoch unerlässlich, die Gesetze und Gerichtsentscheidungen zu respektieren, den rechtlichen Wegen zu folgen und gleichzeitig die Justiz in aller Ruhe ihrer Arbeit überlassen zu können. »