Polizist außerhalb des Dienstes nach Tod eines Hausbesetzers inhaftiert

Polizist außerhalb des Dienstes nach Tod eines Hausbesetzers inhaftiert
Polizist außerhalb des Dienstes nach Tod eines Hausbesetzers inhaftiert
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Ein 27-jähriger außerdienstlicher Polizist wurde wegen „Mordes“ angeklagt und in Untersuchungshaft genommen, nachdem er einen Mann tödlich erschossen hatte, der die Garage seiner Großmutter in Bobigny (Seine-Saint-Denis) betreten hatte.

Am Samstagmorgen gegen 6:30 Uhr rief die Großmutter des Beamten, der der Direktion für öffentliche Ordnung und Verkehr (DOPC) zugeteilt ist, ihren Enkel an, weil sie Lärm in ihrer Garage hörte. Der dienstfreie Polizeibeamte begab sich zur Baustelle und entdeckte einen Mann, der offenbar schon seit mehreren Tagen dort hockte.

Den ersten Ermittlungselementen zufolge bedrohte der Verdächtige, der algerischer Staatsangehöriger ist und sich in einer irregulären Situation auf französischem Territorium befindet, den Polizeibeamten „mit einem Gegenstand“, was ihn zu einer Reaktion veranlasste.

Sieben Schüsse wurden abgefeuert. Der Verdächtige hielt zum Zeitpunkt der Schießerei eine Kittpistole, ein Heimwerkerwerkzeug, in der Hand. Drogentests ergaben, dass der Polizist zum Zeitpunkt der Tragödie weder Alkohol noch Drogen konsumiert hatte.

Der Verdächtige wurde von sechs Schüssen getroffen und starb noch am Tatort.

Der Polizist wurde zunächst in Polizeigewahrsam genommen, dann am Montag wegen „Mordes“ angeklagt, bevor er von einem Richter für Freiheiten und Haft (JLD) in Untersuchungshaft genommen wurde.

Eine gerichtliche Untersuchung wurde eingeleitet und die Ermittlungen zur Klärung der genauen Umstände der Tragödie werden fortgesetzt. Die Debatte über Selbstverteidigung und die Verhältnismäßigkeit der Reaktion steht im Mittelpunkt dieser Angelegenheit.

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