In Dieppe hatte der Sechzigjährige drei Jahre lang sexuelle Übergriffe begangen

In Dieppe hatte der Sechzigjährige drei Jahre lang sexuelle Übergriffe begangen
In Dieppe hatte der Sechzigjährige drei Jahre lang sexuelle Übergriffe begangen
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Ein 64-jähriger Mann wurde am frühen Montagabend, dem 1. Juli 2024, im Rahmen eines Sofortvorführungsverfahrens vor dem Strafgericht Dieppe verhandelt. Ihm wurden seit dem 19. Juli 2021 in Dieppe sexuelle Übergriffe und Ausstellungen vor minderjährigen oder erwachsenen jungen Frauen vorgeworfen. Die jüngsten Ereignisse datieren auf Donnerstag, den 27. Juni 2024, und das Opfer ist eine Frau, die gerade die Volljährigkeit erreicht hat und Anzeige bei der Landespolizei erstattet hat.

Aussage des Opfers

Dank der Aussage des Opfers, das im Bus zwischen Neville-lès-Dieppe und dem Stadtzentrum angegriffen worden war, konnte die Polizei den Täter recht schnell ausfindig machen. „Sie war berührt und er fing an, sie zu küssen. Die junge Frau war schockiert“, erklärte mich Marie Gazeau für die Zivilpartei. Er wurde am Samstag, dem 29. Juni, festgenommen und sofort unter Arrest gestellt. Der Angeklagte, ein 64-jähriger Mann, der unter Vormundschaft stand, spielte während der Ermittlungen die Fakten herunter und äußerte kein Bedauern gegenüber seinen Opfern.

Frühere Fälle

Die Untersuchung zeigte schnell, dass diese Tatsache nicht einzigartig war. Dem Angeklagten wurden frühere Taten gleicher Art vorgeworfen, die am 19. Juli 2021 zunächst an einer jungen Frau, dann weitere im September 2022 an einer jungen Frau in einer prekären Situation und auch im Oktober 2022 begangen wurden. Ein Opfer lebte im selben Gebäude bauen wie er. Zu den weiteren Opfern gehören junge, minderjährige Frauen, die vor Gericht durch einen Rechtsvertreter vertreten werden. Sie wurden häufig im Bus oder an Bushaltestellen in Dieppe und Neuville-lès-Dieppe angegriffen. Der Angeklagte war daraufhin sehr beharrlich und berührte ihre Geschlechtsteile.

Eine lange sozialgerichtliche Nachbereitung.

Der stellvertretende Staatsanwalt Mickaël Bouraya beschrieb diesen Mann als „Sexualstraftäter, der seine Opfer auswählt, junge Frauen, die oft verletzlich waren“. Er beantragte eine 12-monatige Haftstrafe mit fortgesetzter Inhaftierung und sozialgerichtlicher Überwachung für 7 Jahre, begleitet von einer Behandlung und einem Waffenverbot für 5 Jahre. Das Gericht folgte weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten mit fortgesetzter Untersuchungshaft, verbunden mit den erforderlichen Auflagen. Der Angeklagte ist nun in der Sexualstraftäterakte (Figes) registriert. Das letzte Opfer erhielt 500 € Schadensersatz. Die anderen Opfer beantragten eine Überweisung im zivilrechtlichen Interesse.

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