„Sie macht sich selbst zum Opfer“ … Die verschleierte Gymnasiastin, die in Tourcoing einen Lehrer geschlagen hat, wurde zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt

„Sie macht sich selbst zum Opfer“ … Die verschleierte Gymnasiastin, die in Tourcoing einen Lehrer geschlagen hat, wurde zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt
„Sie macht sich selbst zum Opfer“ … Die verschleierte Gymnasiastin, die in Tourcoing einen Lehrer geschlagen hat, wurde zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt
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Warda H., die Schülerin des Sévigné-Gymnasiums in Tourcoing, der vorgeworfen wird, einen Lehrer geohrfeigt zu haben, der sie aufgefordert hatte, ihren islamischen Schleier abzunehmen, stand diesen Mittwoch vor dem Gericht in Lille vor Gericht. Im Alter von 18 Jahren musste sich das junge Mädchen wegen „Gewalt und Morddrohungen gegen eine Person, die für einen öffentlichen Auftrag verantwortlich ist“, verantworten.

Auch zwei Monate nach den Ereignissen ist das Interesse an diesem Fall nicht abgeklungen, wenn man dem vollen Gerichtssaal und der Anwesenheit zahlreicher Medien einige Minuten vor Beginn der Verhandlung Glauben schenken darf. Ein Interesse, das einerseits der Verteidiger anprangert und andererseits das Opfer ausnutzen will.

„Gesellschaftstatbestand“ oder „normales Geschäft“

Für Maître Eric Cattelin-Denu, den Anwalt des Lehrers, liegt die Wurzel des Problems in der Tat in der Missachtung des Säkularismus durch einen Angeklagten, den er als „kleinen Diktator“ bezeichnet, der versucht, „den Beginn eines kleinen Kalifats“ zu errichten. Der RN-Kandidat bei den Kommunalwahlen 2020 in Lille bestreitet, an der Bar Politik zu machen, und beharrt darauf, dass „es eine Tatsache der Gesellschaft ist, die wir beurteilen“, in einer „Gesellschaft voller Angriffe auf die Autorität“, die „ihre Autorität verliert“. Identität und ihre Werte“. Und um diesen Fall mit den Ermordungen von Samuel Paty und Dominique Bernard zu vergleichen, wurde der Präsident des Gerichts angewiesen, ein „vorbildliches Urteil“ zu verhängen, um „andere angesichts des aufkommenden und siegreichen Islamismus zu schützen“.

Im Gegensatz dazu ist Ossama Dahmane, Anwalt von Warda H., der Ansicht, dass dieser „sehr einfache Fall“ als „normale Angelegenheit“ beurteilt werden sollte. Für ihn wurde „der Säkularismus 45 Sekunden lang nicht respektiert“ und es sei „karikaturistisch und übertrieben“, über seine Mandantin zu urteilen, „als ob sie für alle Missstände der Gesellschaft verantwortlich wäre“. Er räumt ein, dass man dem Angeklagten nur die bedauerliche Gewalt gegen den Lehrer zur Last legen könne, auch wenn er die Ohrfeige und die Morddrohungen bestreitet.

In der mündlichen Verhandlung bestritt niemand, dass die Angeklagte tatsächlich ihren Schleier abnahm, als die Lehrerin sie dazu aufforderte. Sicherlich irritierte sie die einstweilige Verfügung und ließ sie mit einem „Das ist nervig“ davonkommen. Alle sind sich auch darüber einig, dass die Dinge außer Kontrolle gerieten, weil das junge Mädchen sich weigerte, in der Schule zu bleiben und der Lehrerin ihre Identität preiszugeben. Im Folgenden gehen die Standpunkte auseinander, wobei der Student bestreitet, das Opfer geohrfeigt zu haben. Nur dass die Videoüberwachung der High School, die bei der Anhörung ausgestrahlt wurde, das Gegenteil zeigt. „Wenn Sie auf dem Video nicht dasselbe sehen, liegt das daran, dass Sie es falsch sehen“, sagt der Staatsanwalt zu Warda H.

Ein Satz jenseits der Anforderungen

Bösgläubigkeit, die das Opfer nicht verdauen kann. Mit zitternder Stimme wettert die Lehrerin: „Sie macht sich selbst zum Opfer und lügt so weit, dass sie ihre Ohrfeige leugnet, während ich als Islamophobe dargestellt wurde und ich Tabletten nehme, um zur Arbeit zu gehen.“ Und angesichts der Bestürzung der Lehrerin schreckt Warda H. nicht zurück. „Ist dir das nicht heiß oder kalt?“ », fragt der Präsident. „Ich habe nichts zu sagen über Dinge, die ich nicht getan habe“, antwortet sie lakonisch.

Zum Säkularismus in Schulen erinnert die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift daran, dass „das Gesetz für alle gilt“, „ob wir es verstehen oder nicht“. Sie bleibt jedoch in ihren Forderungen maßvoll und fordert als Strafe 140 Stunden gemeinnützige Arbeit.

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Nur dass das Gericht in seiner Entscheidung noch viel weiter gehen wird. Der Präsident befand Warda H. aller ihr zur Last gelegten Taten für schuldig und verhängte gegen Warda H. eine viermonatige Haftstrafe mit Bewährungsauflagen und der Verpflichtung, einen Staatsbürgerschaftskurs zu absolvieren. „Es ist eine Botschaft der Unterstützung für Lehrer und eine Warnung für diejenigen, die Lehrer angreifen möchten“, begrüßt Meister Cattelin-Denu. Meister Dahmane seinerseits prangert „ein Gericht an, das die Birne in zwei Teile spalten wollte, um ein unverhältnismäßiges Verfahren zu rechtfertigen“.

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