Das Weihnachtsgeld wird am Jahresende ausgezahlt, um die prekärsten Haushalte zu unterstützen, die in Frankreich etwa zwei Millionen Menschen ausmachen.
In Paris, wie auch im übrigen Frankreich, wird das Weihnachtsgeld in der Woche vor Weihnachten ausgezahlt, um Empfänger von Mindestsozialleistungen zu unterstützen.
Am 17. Dezember werden „alle Begünstigten des aktiven Solidaritätseinkommens (RSA), der spezifischen Solidaritätszulage (ASS), des festen Bonus für die Wiederaufnahme der Tätigkeit und der Rentenäquivalentzulage (AER) profitieren“, erklärten die Ministerien für Solidarität und Autonomie in einer Pressemitteilung.
Insgesamt werden für eine alleinstehende Person auf dem französischen Festland und im Ausland 152,45 Euro gezahlt. Für eine alleinstehende Person mit 5 unterhaltsberechtigten Kindern kann dieser Betrag jedoch bis zu 617,42 Euro betragen. Bei Paaren kann pro Haushalt nur ein Bonus ausgezahlt werden.
Personen, die die Rückkehr-zu-Beschäftigungsbeihilfe (ARE), die Behindertenbeihilfe für Erwachsene (AAH), das Mindestalter oder einen Aktivitätsbonus erhalten, sind jedoch nicht anspruchsberechtigt.