Par
Maréva Laville
Veröffentlicht am
21. Dezember 2024 um 12:14 Uhr
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Der Präfektur Haute-Garonne setzt seine Kräfte für die Feierlichkeiten zum Jahresende ein. Für konkrete Verbote sind drei Zeiträume vorgesehen.
Schecks rund um Weihnachten und Neujahr
Zwischen Sonntag, 22. Dezember 2024, 6 Uhr, und Donnerstag, 26. Dezember, 6 Uhr, überwacht der Präfekt den Kauf und Einzelhandelsverkauf, die Entfernung oder den Transport von Waren Kraftstoff durch Kanister, Dosen, Flaschen oder Behälter, die an den Ausgabestellen der Abteilung verboten sind. Einzige Ausnahme: Produkte, die für den Betrieb von Heizungsanlagen bestimmt sind.
Dieses Verbot wird von Sonntag, 29. Dezember, 6 Uhr, bis Donnerstag, 2. Januar 2025, gleiche Zeit, verlängert.
Böller und Feuerwerk werden erwartet
Andere Elemente werden ins Fadenkreuz der Strafverfolgung geraten. Diesmal über den Zeitraum hinweg vom 21. Dezember 2024, Mitternacht, bis Sonntag, 5. Januar 20256 Stunden.
Auf Anordnung der Präfektur überwachen Polizei und Gendarmerie den Transfer, Verkauf, Besitz und Transport von Feuerwerkskörpern. Nämlich Dochtfeuerwerkskörper, Batterien, Kombinationen, Luftfeuerwerkskörper, Raketen und römische bzw. Einzelschusskerzen.
Der Besitz dieser Feuerwerkskörper ist nur Personen gestattet, die die Verwendung dieser Feuerwerkskörper für eine pyrotechnische Show oder ein erklärtes Feuerwerk rechtfertigen. Festliche Feuer sind auf öffentlichen Straßen im gesamten Departement verboten Haute-Garonnean Orten großer Versammlungen und deren Umgebung, aber auch in der Nähe von Gebäuden.
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