Ein 13-jähriges Mädchen fand in der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember Zuflucht in einer Klinik in Grenoble und gab an, von ihrer 23-jährigen Cousine mehrmals entführt und vergewaltigt worden zu sein. Die Minderjährige wurde ihm angeblich von ihren Eltern zur Ehe versprochen.
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Angeklagt und inhaftiert wurde ein 23-jähriger Mann, der verdächtigt wird, seinen 13-jährigen Cousin, der ihm von der Familie des Teenagers zur Ehe versprochen worden war, entführt, entführt und vergewaltigt zu haben. Das Opfer, ein rumänischer Staatsangehöriger, hatte Zuflucht gesucht „in Tränen“ in der Grenoble-Gesundheitsklinik in der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember, sagte Staatsanwalt Eric Vaillant am Samstag, den 21. Dezember, und bestätigte damit Informationen aus dem Dauphiné Libéré.
Sie erzählte dem Personal der Anstalt, dass sie durch das Fenster der Wohnung ihres Onkels und ihrer Tante in Grenoble geflohen sei. Sie gab an, dass sie dort drei Tage lang festgehalten und mehrmals von ihrer Cousine vergewaltigt worden sei, während sich deren Eltern in der Wohnung aufhielten.
Ihrer Aussage nach wollten ihre eigenen Eltern, dass sie ihre Cousine heiratete. Letzterer kam in Begleitung zweier seiner Brüder, um sie aus dem Haus der Familie des jungen Mädchens in einem Lager in Cergy in der Region Paris zu entführen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde sie dann in die Grenoble-Wohnung der Eltern des Cousins gebracht.
Der Cousin, seine beiden Brüder, der Onkel und die Tante sowie der Vater des Minderjährigen wurden am 18. und 19. Dezember in Polizeigewahrsam genommen. „Am Ende wurde – zumindest – die Existenz eines Heiratsplans erkannt“deutete Herr Vaillant an. Der 23-jährige Cousin wurde wegen „Vergewaltigung eines 15-jährigen Minderjährigen durch einen Erwachsenen mit einem Altersunterschied von mindestens 5 Jahren“, Entführung und Beschlagnahmung angeklagt und inhaftiert. Das Opfer wurde von der Jugendhilfe betreut.
Der wegen Mittäterschaft bei Entführung und Beschlagnahmung angeklagte Vater des Minderjährigen wurde entgegen den Beschlagnahmungen der Berufungsstaatsanwaltschaft unter richterliche Aufsicht gestellt. Dem Onkel und der Tante des Opfers wurde der Status eines unterstützten Zeugen zuerkannt, wogegen die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung einlegte.