Der Rechnungshof deckte schwerwiegende Funktionsstörungen bei der Verwaltung der kommunalen Pfunde in der Region Casablanca-Settat auf. Tatsächlich haben 97 % von ihnen keine offiziellen Entscheidungen für ihre Einrichtung als öffentliche Dienstleistung, was einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Organgesetzes Nr. 113.14 in Bezug auf lokale Behörden darstellt. Angesichts dieser Situation empfiehlt das Gericht dem Innenministerium, einen klaren rechtlichen Rahmen für die Organisation dieses Dienstes zu schaffen und die Beziehungen zwischen den verschiedenen Interessenträgern festzulegen.
In seinem Jahresbericht 2023–2024 führte der Rechnungshof eine thematische Mission durch, die eine Stichprobe von 31 Pfund umfasste, die auf 21 Gemeinden verteilt war. Die Bewertung der Managementmethoden zeigte zahlreiche Mängel auf, insbesondere beim Abschleppen und Lagern von Fahrzeugen. Der Bericht hebt das Fehlen organisatorischer Entscheidungen zur Regelung wesentlicher Verfahren wie der Hinterlegung und Entnahme von Fahrzeugen und der Verwaltung beschlagnahmter Gegenstände entsprechend ihrer Art hervor.
Auch der Mangel an technischen und logistischen Ressourcen ist eklatant. Beschlagnahmungen leiden daher unter dem Fehlen von Gabelstaplern zum Bewegen von Fahrzeugen, zusätzlichen Parkplätzen und einer zentralen Anlaufstelle für die Erhebung von Verstößen und Beschlagnahmungssteuern.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die betroffenen Gemeinden nur 34 % des Landes besitzen, auf dem die Pfund in der Region leben. Die restlichen 66 % gehören Dritten: 51 % dem Staat, 14 % privaten Eigentümern und 1 % Kollektivgrundstücken. Diese Situation wirft langfristige Management- und Investitionsfragen auf.
Die Region Casablanca-Settat verfügt über 94 Gemeindepfände, die sich auf 86 Gemeinden verteilen und eine Gesamtfläche von mehr als 33 Hektar umfassen. Allerdings sind 76 % der Grundstücke nicht erschlossen, 60 % haben keine Wasser- und Stromzähler und 95 % verfügen nicht über eine Beschilderung zur Organisation des internen Verkehrs.
Abschleppen: ein unbeaufsichtigter Dienst
Was das Abschleppen von Fahrzeugen betrifft, beklagt der Rechnungshof die mangelnde Aufsicht in 98 % der Gemeinden. Diese Dienstleistung wird von Fachleuten erbracht, allerdings ohne klare vertragliche Rahmenbedingungen mit den Gemeinden. Darüber hinaus sind die zum Abschleppen eingesetzten Fahrzeuge in die Jahre gekommen: Mehr als 50 % der Flotte sind älter als 20 Jahre und nur 30 % der Fahrzeuge verfügen zum 31. Dezember 2023 über eine gültige technische Inspektion. Diese Situation beeinträchtigt die Qualität und Kontinuität erheblich Service.
Der Bericht weist auch auf erhebliche Mängel bei der Verwaltung der beschlagnahmten Objekte hin. So führen 22 % der Gemeinden keine Aufzeichnungen über Beschlagnahmungen und verfügen über kein Computersystem zur Informationsverwaltung. Darüber hinaus gehen 60 % der Kommunen Beschwerden über Pfunde nicht nach, da es an einem klaren Verfahren für den Umgang mit Vorfällen wie Schäden, Diebstahl oder Feuer mangelt.
Eine weitere alarmierende Beobachtung: 93 % der Kommunen versichern ihr Vermögen nicht gegen mögliche Verluste, obwohl sie gesetzlich dafür verantwortlich sind, beschlagnahmtes Eigentum zu betreuen.
Die Mission stellte fest, dass die Einnahmen aus der Beschlagnahmung hauptsächlich aus den Maßnahmen der zuständigen Behörden – Polizei, Gendarmerie und Kontrollteams – bei der Anwendung der Straßenverkehrsordnung stammen. Allerdings wirken sich die Überlastung der Beschlagnahmungen und die längere Stilllegung beschlagnahmter Fahrzeuge negativ auf die Einnahmen aus.
Darüber hinaus führt das Fehlen eines klaren Rechtsrahmens für die Organisation des Verkaufs beschlagnahmter Gegenstände zu unterschiedlichen Verfahren zwischen den Gemeinden, was die Wirksamkeit des Prozesses beeinträchtigt.
Um diese Funktionsstörungen zu beheben, empfiehlt der Rechnungshof mehrere wesentliche Maßnahmen. Erstens die Schaffung eines klaren rechtlichen Rahmens zur Organisation der Hinterlegungs- und Verkaufsvorgänge von Beschlagnahmungen und zur Klärung der Beziehungen zwischen den Beteiligten sowie die Entwicklung eines IT-Systems für die Verwaltung von Beschlagnahmungen und die Verallgemeinerung seiner Nutzung.
Darüber hinaus empfiehlt das Gericht die Überarbeitung des Steuerrahmens durch Anpassung der Preise an die unterschiedlichen Arten der beschlagnahmten Gegenstände, die vertragliche Überwachung des Abschleppdienstes zur Gewährleistung seiner Transparenz und Effizienz sowie die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle zur Erleichterung der Abholungsverfahren . Beschlagnahmungen und obligatorische Beschlagnahmungsversicherung zur Deckung möglicher Verluste in Abstimmung mit dem Katastrophenschutz.
Schließlich empfiehlt dieselbe Quelle den Aufbau von Pfunden, um Anfälle unter optimalen Bedingungen aufrechtzuerhalten. Dazu gehört die Installation von Wasser- und Stromzählern, Brandschutzausrüstung, Verwaltungsbüros und Überwachungssystemen.