Temporäre Verkaufsstellen – etwa Festivals – dürfen ab dem 1. Januar 2025 keine Tabakwaren mehr verkaufen. Auch Supermärkte mit einer Fläche von mehr als 400 m² unterliegen ab dem 1. Juli 2025 dem gleichen Verbot.
Rente, Gehaltsindexierung, Anmeldegebühren, Leasing, Impfung…: Hier ist alles, was sich ab dem 1. Januar ändern wird
In Geschäften dürfen Zigaretten, E-Zigaretten usw. nicht mehr sichtbar ausgestellt werden. Die Produkte müssen in einem separaten Raum aufbewahrt oder in einer Schublade oder einem Schrank aufbewahrt werden, sodass sie vor dem bloßen Auge verborgen bleiben. Händler müssen von jeder Person, die Tabakprodukte kaufen möchte und unter 25 Jahre alt zu sein scheint, einen Identitätsnachweis verlangen.
Keine Textilien mehr in weißen Tüten
In der Region Brüssel ist es nicht mehr möglich, Kleidung, Haushaltswäsche, Schuhe, Lederwaren und Plüschtiere in weiße Säcke zu werfen. Die Textilien müssen sauber und trocken sein und müssen an Sammelstellen oder im Brüsseler Propreté Recyparks abgegeben werden.
Neue Formeln bei der SNCB
Go Pass, Senior Ticket, Multi, Abonnements … SNCB prüft eine ganze Reihe von Reiseoptionen. Der Go Pass-Verlauf verschwindet. Es wird durch ein Youth Multi für 62 Euro für Personen unter 26 Jahren und ein Standard Multi für 102 Euro für andere ersetzt.
Die Jugend-Pakettickets zu 7,50 Euro pro Fahrt und die Seniorenkarte zu 8,30 Euro Hin- und Rückfahrt außerhalb der Hauptverkehrszeiten verschwinden zugunsten von Ermäßigungen pro Fahrt
Ende der 600 Stunden für Studierende
Ende 2022 wurde beschlossen, dass Studierende in den Jahren 2023 und 2024 600 Stunden arbeiten dürfen, gegenüber 475 Stunden zuvor. Es war geplant, diese Obergrenze ab 2025 dauerhaft festzulegen, dies wurde jedoch von der scheidenden Regierung nicht dauerhaft festgelegt. Im Jahr 2025 können Studierende mit ihrem bevorzugten Studierendenstatus daher nur noch 475 Stunden pro Jahr arbeiten.
Die MR hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um diese Maßnahme zu ändern und die 600 Stunden dauerhaft zu machen.
Studierende können ab 2025 nicht mehr so viel arbeiten!
Registrierungsrechte
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Registrierungsgebühren in der Wallonie von 12,5 % auf 3 % für den Kauf eines eigenen, einzigartigen Eigenheims gesenkt, vorbehaltlich strenger Wohnsitz- und Dauerbedingungen. Diese neue Regelung vereinfacht die Regeln, indem die bisherigen Vorteile (Abzug, Wohngutschein usw.) gestrichen werden, um den Zugang zu Eigentum, insbesondere für junge Menschen, zu erleichtern. Käufer müssen drei Jahre lang in der Immobilie wohnen, andernfalls müssen sie die Differenz zum herkömmlichen Tarif erstatten.
In Flandern werden die Registrierungsgebühren für den Kauf eines Einfamilienhauses von 3 % auf 2 % gesenkt.
Alkohol
Der Werberat hat beschlossen, die Alkoholwerbung ab dem 1. Januar 2025 weiter zu regulieren. Sie wird auf Plattformen wie TikTok und Snapchat verboten und darf keine bekannten Charaktere (Schauspieler, Sänger, Influencer) mehr verwenden. Die Personen in diesen Anzeigen müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Zudem dürfen Kampagnen nicht mehr vor 21 Uhr im Fernsehen ausgestrahlt werden.
Rauch
In allen Häusern in der Region Brüssel müssen Rauchmelder installiert werden.
Neu ab dem 1. Januar: Rauchmelder sind in allen Haushalten in der Region Brüssel obligatorisch
Gesundheit
Ab dem 1. Januar können schwangere Frauen von der Kostenerstattung für die mütterliche Impfung gegen das Respiratory Syncytial Virus (RSV) profitieren.
Ab dem 30. Lebensjahr muss alle fünf Jahre ein Test zur Erkennung von Gebärmutterhalskrebs durchgeführt werden.
Sport
Werbung für Glücksspiele wird in Stadien verboten. Logos von Gaming-Firmen können weiterhin im Kleinformat auf der Rückseite der Spielertrikots angebracht werden, allerdings ohne Slogan. Vereinen, die gegen die Regeln verstoßen, drohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro.