Das Bundesgesetz über das Verhüllungsverbot (LIDV) ist in der Schweiz am 1. Januar in Kraft getreten. Wer sein Gesicht an öffentlich zugänglichen Orten verbirgt, riskiert eine Geldstrafe. Was bedeutet das konkret? Antworten mit Alexandre Brahier, Sprecher der Kantonspolizei Genf.
Am 7. März 2021 haben Volk und Stände die Volksinitiative „Ja zum Gesichtsverhüllungsverbot“ angenommen. Bisher gab es nur im Kanton Tessin ein solches Gesetz. Auch in Genf gab es ein weniger restriktives Gesetz, das lediglich das Bedecken des Gesichts bei Demonstrationen verbot.
Doch was bedeutet konkret ein Verbot der Gesichtsbedeckung? „Es ist jemand, der seine Gesichtszüge, den Mund, die Nase, die Augen so verbirgt, dass der Ausdruck der Person unmöglich gemacht wird“, erklärte der Sprecher der Kantonspolizei Alexandre Brahier in der Sendung „On en parole“. 1. Januar 2025.
Das Gesetz spricht zudem von einem Verbot an „öffentlich zugänglichen Orten“ und nicht im „öffentlichen Raum“. „Es gibt öffentliche Räume im Allgemeinen sowie private Räume, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Zu letzteren gehören Schwimmbäder, Strände, Thermalbäder, Fußballplätze, Eisbahnen, Restaurants, Kindergärten usw. Suite“, präzisiert Alexandre Brahier.
Konkrete Fälle
Ist die Polizei in Genf häufig mit Menschen konfrontiert, die ihr Gesicht verbergen? „Oft würde ich nein sagen. Allerdings gibt es immer häufiger Menschen, die, um Straftaten zu begehen, versuchen, ihr Gesicht zu verbergen. Hier ist dieses neue Gesetz interessant, zum Beispiel im Sport, bei Rowdytum“, erklärt Alexandre Brahier.
Und wenn die Polizei auf Leute trifft, die Burkas tragen, was passiert dann? „Wir werden sie bitten, ihr Gesicht zu zeigen, um sie offiziell identifizieren zu können. Wenn dies nicht möglich ist, werden wir sie mit auf die Wache nehmen. Das neue Gesetz sieht bei Verstößen eine Geldstrafe von 100 Franken vor.“ der Sprecher der Kantonspolizei Genf.
Viele Ausnahmen
Das Gesetz legt fest, dass es erlaubt ist, das Gesicht zu verbergen, um „örtliche Bräuche aufrechtzuerhalten oder für künstlerische oder Werbezwecke“. „Lokale Bräuche sind seit einiger Zeit durch die Bevölkerung im Ort verankert. Halloween ist zum Beispiel ein ausländischer Brauch, der in der Schweiz aber auch als Fest gilt. Wir denken an all die Straßenshows, die Beerdigungen, Singles und Paraden, insbesondere Escalade. Zu Werbezwecken würden diese beispielsweise ein Maskottchen für die nächste Frauen-Europameisterschaft oder einen Sandwichmann benennen.
Auch das Tragen einer Maske ist erlaubt, um sich oder andere vor Keimen und anderen Viren zu schützen. Aber haben Sie bei sehr kaltem Wetter das Recht, Ihr Gesicht zu verbergen, indem Sie eine Kapuze oder einen Schal tragen, der bis zu Ihren Augen reicht? „Es geht um den gesunden Menschenverstand“, antwortet Alexandre Brahier. „Wir werden nicht voreilig jemanden erklären, der gerade sein Fahrrad oder seinen Roller abgestellt hat und noch immer die Motorhaube trägt. Die Covid-Maske dient dem Schutz ihrer Gesundheit und der Motorradhelme. Dies dient der Gewährleistung der Sicherheit.“
Nach Angaben des Sprechers sind Minderjährige unter 10 Jahren nicht betroffen. Dann „wird ab dem 10. bis 15. Lebensjahr ein Verstoßbericht für das Jugendgericht erstellt. Und ab dem 15. Lebensjahr wird eine Geldstrafe von rund 100 Franken verhängt“, schlussfolgert Alexandre Brahier.
Radiothema: Muriel Mérat
Webadaption: Myriam Semaani