Nachdem in Friville-Escarbotin (Somme) ein Fall der Vogelgrippe festgestellt wurde, hat die Präfektur Somme gerade eine vorübergehende Kontrollzone in 17 Gemeinden in Vimeu eingerichtet. Alle diese Gemeinden liegen in ein Mindestradius von 5 Kilometern um den bestätigten Fall.
Die temporäre Kontrollzone unterliegt mehreren Maßnahmen. Insbesondere die Zählung aller Orte, an denen Geflügel oder andere in Gefangenschaft lebende Vögel gehalten werden, einschließlich der Besichtigung kommerzieller Farmen. Geflügel und andere Vögel müssen eingezäunt werden. Alle klinischen Anzeichen, die auf eine Vogelgrippe hinweisen, müssen der Bevölkerungsschutzdirektion des Departements Somme gemeldet werden.
Die Liste von 17 Gemeinden
Ein- und Ausstiegsbewegungen Der Betrieb von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Tieren ist innerhalb der vorübergehenden Kontrollzone verboten. Fleisch und Eier von Geflügel, das in vorübergehenden Kontrollzonen gehalten wird, können in den Verkehr gebracht werden. Alle Maßnahmen finden Sie auf der Website der Präfektur.
Hier ist die Liste der 17 Gemeinden:
- Allenay
- Béthencourt-sur-Mer
- Bourseville
- Brutelles
- Feuquières-en-Vimeu
- Fressenville
- Friaucourt
- Friville-Escarbotin
- Méneslies
- Nibas
- Ochancourt
- Saint-Blimont
- Tully
- Vaudricourt
- Woignarue
- Woincourt
- Yzengremer
Aktionen bezüglich Anrufern
Daran erinnert die Präfektur Sommekein totes Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dürfen die Höfe in der Umgebung nicht verlassen. „Kein Geflügelfutter und auch keine Gegenstände, die das Vogelgrippevirus verbreiten könnten, dürfen die Betriebe verlassen“, fügt sie hinzu.
Maßnahmen schränken zudem den Einsatz von Anrufern ein: es dürfen nicht mehr als 30 sein für Inhaber der Kategorie 1. Für Inhaber der Kategorien 2 und 3 ist die Verwendung nur für Personen gestattet, die sich ständig auf dem Jagdgebiet aufhalten.