Silvester: Maßnahmen für sichere Feierlichkeiten zum Jahresende – Silvester – Öffentliche Sicherheit – Sicherheit und Prävention – Staatliche Maßnahmen

Silvester: Maßnahmen für sichere Feierlichkeiten zum Jahresende – Silvester – Öffentliche Sicherheit – Sicherheit und Prävention – Staatliche Maßnahmen
Silvester: Maßnahmen für sichere Feierlichkeiten zum Jahresende – Silvester – Öffentliche Sicherheit – Sicherheit und Prävention – Staatliche Maßnahmen
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Aktualisiert am 01.02.2025

Jedes Jahr wird vor Ort ein umfangreiches Sicherheitssystem eingesetzt, um die Sicherheit aller während der Feierlichkeiten zum Jahresende zu gewährleisten: Polizisten, Gendarmen, Soldaten der Operation Sentinel, Feuerwehrleute usw.

Diese Mobilisierung wird von Maßnahmen des Präfekten von Bas-Rhin begleitet, die darauf abzielen, Unfälle im Zusammenhang mit der Verwendung von Feuerwerkskörpern sowie Gewalt und Störungen der öffentlichen Ordnung zu verhindern:

– Im gesamten Departement Bas-Rhin :
  • Verbot Dund dieKauf, von Die Verkauf von Die Festnahme, Sie transportieren einen Dund dieVerwendung von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Artikeln Kategorien F2 und F3
    • ab Sonntag 1Ist Dezember 2024 um 00:00 Uhr bis Freitag, 3. Januar 2025 um 08:00 Uhr
    • Weitere Informationen zu den verschiedenen Kategorien von Feuerwerkskörpern finden Sie unter folgendem Link.

Zur Erinnerung: bereits in Kraft auf der Grande-Île in Straßburg (GehenS Weihnachten): Verbot aufKauf, von Die Verkauf von Die Festnahme, Sie transportieren einen Dund dieVerwendung von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Artikeln von alle Kategorien von Mittwoch, 27. November 2024, 14:00 Uhr bis Freitag, 27. Dezember 2024, 21:00 Uhr.

  • Verbot auf Verteilung, Dund dieKauf und von Die Treibstoff zum Mitnehmen in allemT transportabler Behälter
    • von Sonntag, 29. Dezember 2024, 00:00 Uhr bis Freitag, 3. Januar 2025, 06:00 Uhr
  • Verbot auf Verkauf und von Die Alkoholkonsum im öffentlichen Straßenverkehr
    • von Dienstag, 31. Dezember 2024 um 12:00 Uhr bis Mittwoch, 1Ist Januar 2025 um 12:00 Uhr
– Zusätzliche Maßnahmen in den folgenden Gemeinden :

Straßburg – Hönheim – Bischheim – Schiltigheim – Illkirch-Graffenstaden – Lingolsheim – Ostwald

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  • Gründung eine Ausgangssperre für Minderjährige unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Elternteils oder eines Vertreters der elterlichen Sorge
    • von Dienstag, 31. Dezember 2024 um 22:00 Uhr bis Mittwoch, 1Ist Januar 2025 um 06:00 Uhr

Die Präfekturdekrete sind verfügbar unter: https://www.bas-rhin.gouv.fr/Publications/Publications-officielles/RAA-Recueils-des-actes-administratifs/RAA-ANNEE-2024

Der Bericht ist hier verfügbar.

Im Artikel aufgeführte Dokumente

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