Dabei handelt es sich um eine neue Regelung, die Unternehmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern betrifft. Seit dem 1. Januar sind sie verpflichtet, ihren Mitarbeitern mindestens ein Wertbeteiligungssystem anzubieten. Aber es scheint, dass die Maßnahme nicht einstimmig ist.
Yolène Biras-Rosier ist die Schirmherrin der westindischen Bestattungsunternehmen Biras. Zum fünften Mal in Folge zahlt es seinen Mitarbeitern die Wertbeteiligungsprämie. Was ihn überzeugte: Es war die Flexibilität dieses Bonus, bisher Macron-Bonus genannt.
Yolène Biras-Rosier, Managerin des westindischen Bestattungsunternehmens Biras
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Gabriel Foy hat jedoch einige Vorbehalte. Dieser Bonus stellt bereits das schlichte Überleben seines Unternehmens aufs Spiel. So mit dem Eintreffen der Nachrichten seit dem 1Ist Januar macht sich der Bäcker-Konditor noch mehr Sorgen.
Gabriel Foy, Leiter einer Konditorei
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Was für die Mitarbeiter sicherlich ein willkommener Schub ist. Aber es scheint, dass einige immer noch mehr wirtschaftliche Stabilität bevorzugen würden.
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Die neue Regelung sieht vor, dass Unternehmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern, die in drei aufeinanderfolgenden Jahren einen Nettogewinn von mindestens 1 % ihres Umsatzes erzielt haben, ihre Ergebnisse nun mit ihren Mitarbeitern teilen müssen. Die Vertretung kleiner und mittlerer Unternehmen ist nicht günstig.
-Victor Venutolo, Präsident von CPME Guadeloupe
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Drei Möglichkeiten der Verteilung: durch einen Beteiligungs- oder Erfolgsbeteiligungsplan, durch einen Mitarbeitersparplan oder durch die Auszahlung einer Wertbeteiligungsprämie.
Die UGTG ist gegen dieses neue System und ist der Ansicht, dass Boni keine Gehaltserhöhungen ersetzen sollten.
Maïté M’Toumo, Generalsekretärin der UGTG
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Dieses Experiment ist obligatorisch und dauert fünf Jahre. Auch wenn bei Nichteinhaltung keine Sanktion vorgesehen ist.