Die Mosel dürfte ihre Lastkähne schneller finden als erwartet

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Die Reparaturarbeiten an der beschädigten Schleuse in Deutschland schreiten zügig voran. So weit, dass der 1. Februar nun als Datum für die Wiedereröffnung des Flussverkehrs auf dem Fluss angesehen wird. Gute Nachrichten für Grenzhäfen.

Am 2. Januar 2025 konnte die Deutsche Schifffahrtsverwaltung Mosel-Saar-Lahn (WSV) mit der Schifffahrt beginnen erste Vorarbeiten mit Blick auf die reparieren von l’Ecluse de Muden seit dem 8. Dezember außer Betrieb. Und die Nachricht ist nicht ohne Bedeutung, insbesondere für die Wirtschaftstätigkeit der Häfen von ????????Trier????????Mert oder ????????Metz (um nur über die Großregion zu sprechen).

Tatsächlich denken die Techniker nach der Trocknung des Laderaums und der Freilassung der 70 im Rheinland gestrandeten Boote nun besser darüber nach, wie sie die durch die Kollision mit einem Lastkahn vor einem Monat beschädigten Betonteile beseitigen können. Dies erfolgt über Wasserstrahlen mit sehr hohem Druck.

Und während für Ende März eine Verkehrssperre auf der Mosel geplant war, setzen die Teams nun stattdessen auf eine Wiederaufnahme der Bootsdurchfahrt für Anfang Februar. Ein achtwöchiger Vorschuss, der vielen deutschen, luxemburgischen und lothringischen Unternehmern große Erleichterung bringen dürfte, denn „Flussautobahn” stellt eine wichtige Achse für den Import-Export von Industrieprodukten, Rohstoffen oder landwirtschaftlichen Produkten dar.

Für den Einbau der neuen Gebäudewände ist eine Beheizung des Geländes geplant. Daher werden große Heizkörper positioniert, um eine schnelle Trocknung der neuen Materialien zu gewährleisten. Während einer Werk Trier kündigte an, dass es zur Verfügung gestellt werden könne neue „Tür“ an der Schleuse.

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Dieses Blatt sollte seine Fabrik am 17. Januar verlassen Die Installation ist ab dem 25. Januar geplant. Eine Woche später konnte dann die Blockade der Binnenschifffahrt aufgehoben werden.

In der Zwischenzeit duldet Luxemburg am Vorabend kommender Sonn- und Feiertage den Lkw-Verkehr auf diesen Straßen. Eine von der Regierung am Vorabend von Weihnachten erlassene Maßnahme, um bestimmte Lieferungen oder Abfuhren von Waren sicherzustellen, die bis dahin über die Mosel transportiert wurden.

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