Hier sind die Tiere und Agrarprodukte aufgeführt, die von der Aussetzung der Einfuhrzölle und der Mehrwertsteuer betroffen sind

Hier sind die Tiere und Agrarprodukte aufgeführt, die von der Aussetzung der Einfuhrzölle und der Mehrwertsteuer betroffen sind
Hier sind die Tiere und Agrarprodukte aufgeführt, die von der Aussetzung der Einfuhrzölle und der Mehrwertsteuer betroffen sind
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Es wurde festgelegt, dass in Bezug auf den Zoll lVoraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelungen ist die Vorlage eines Antrags auf Zollbefreiung durch den Importeur, der seiner Einfuhranmeldung beigefügt ist.

Um die Gewährung dieser Vorteile besser regeln zu können, haben wir nun in Abstimmung mit den Interessenträgern mit der Erstellung von DFD-Kategorien speziell für die oben genannten Tiere und Lebensmittel begonnen, die folgende Informationen enthalten:

  • Rindersuspension DI und Mehrwertsteuer (LF2025);
  • Schafsuspension DI und MwSt. (LF2025);
  • Ziegensuspension DI und MwSt. (LF2025);
  • Camelids-DI und Mehrwertsteueraussetzung (LF2025);
  • Zuchtkälber-DI und Mehrwertsteueraussetzung (LF2025);
  • Färsenaufhängung DI und MwSt. (LF2025);
  • Fleisch-Aussetzung von DI und Mehrwertsteuer (LF2025);
  • Kamelfleisch – Suspension DI (LF2025);
  • Abats-Aufhängung DI (LF2025);
  • Riz Cargo-Suspension DI und TVA (LF2025);
  • Olivenölsuspension DI und Mehrwertsteuer (LF2025).

Folglich muss die Zollbehörde sicherstellen, dass eine dieser Angaben auf DFD-Ebene für die Gewährung einer vorübergehenden Befreiung von der Mehrwertsteuer auf Einfuhren und/oder die Aussetzung der Erhebung des Einfuhrzolls auf die entsprechenden Tiere und Lebensmittel enthalten ist.

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