Die Bundesverwaltung wurde von einem Hackerangriff getroffen

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Dieses Jahr sollen im Wallis mehr als 96’000 – also rund ein Viertel der Kantonsbevölkerung – von einer individuellen Krankenkassenprämienvergünstigung (RIP) profitieren. Das sind 7.000 Begünstigte mehr als im Jahr 2024, darunter 6.000 Kinder.

„Im Jahr 2025 wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Senkung der Prämien für Mittelschichtskinder gelegt“, die „besonders belastend“ für Familien seien, teilte der Staat Wallis am Freitag in einer Medienmitteilung mit. Für Erwachsene bleiben die Einkommensgrenzen, die Anspruch auf ein RIP begründen, unverändert.

Im Einzelnen werden die Zuschüsse zwischen Einzelpersonen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen (55 %), Empfängern von Zusatzleistungen zur AHV (27 %) und Sozialhilfeempfängern (8 %) aufgeteilt. Der Restbetrag ist zur Deckung der Prämien von Personen bestimmt, die über eine Warenausfallbescheinigung verfügen (9 %).

Die Walliser Behörden weisen darauf hin, dass die Begünstigten grundsätzlich automatisch anhand der Steuerdaten 2023 ermittelt werden und die Zuschüsse bereits im Dezember von der Prämienrechnung 2025 abgezogen werden. Die Begünstigten werden im Februar persönlich benachrichtigt.

Versicherte, die im Jahr 2024 eine Veränderung ihrer familiären oder finanziellen Situation erfahren, müssen einen besonderen Antrag an die Ausgleichskasse des Kantons richten, heißt es in der Medienmitteilung.

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Zur Erinnerung: Der Walliser Grosse Rat stimmte im vergangenen Dezember zu, die für RIP bereitgestellten Beträge um 5 Millionen Franken zu erhöhen. Zusammen mit den zusätzlichen 9,2 Millionen Franken, die der Bund zugeteilt hat, belaufen sich diese 5 Millionen auf den Gesamtrahmen für den UZÜ 2025 von 268,5 Millionen.

Dieser Artikel wurde automatisch veröffentlicht. Quelle: ats

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