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eine Reduzierung der Grundsteuer 2024 gewährt

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Im August Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und die Ministerium für Landwirtschaft hatte eine Maßnahme angekündigt, Unterstützung für die Landwirtschaft sich dem widrige Wetterbedingungen seit Herbst 2023, gekennzeichnet durch übermäßige Niederschläge und mangelnden Sonnenschein. Diese Initiative sieht ein Verfahren zur teilweisen Entlastung der Grundsteuer auf unbebaute Grundstücke (TFNB) für Landwirte vor, die unter Produktionsausfällen leiden. In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung erklärte die Präfektur Essonne bestätigte, dass das Département Ile-de-France betroffen ist.

Eine automatische Ermäßigung von 30 % auf unbebautem Land

Das Département Essonneist von diesen ungünstigen klimatischen Bedingungen betroffen, die zu einem Rückgang der Erträge bei den meisten Kulturpflanzen geführt haben. Deshalb profitieren die Landwirte in Essonne von einer automatische Entlastung ihrer Steuer auf die 30 % unbebautes Land für die Ackerland und Wiesen. Gemäß dem allgemeinen Steuergesetzbuch entspricht dieser Satz dem Ertragseinbußen Durchschnitte beobachtet zur Abteilung“, gab die Präfektur Essonne an.

Sie stellte weiter klar, dass für die Landwirte Verluste erlitten haben überdurchschnittlichein spezifischer Ansatz ist geplant. Sie haben die Möglichkeit, eine zusätzliche Entlastung durch Vorlage der erforderlichen Belege bei ihrem öffentlichen Finanzzentrum, das „wird jede Anfrage mit größter Aufmerksamkeit prüfen“.

Keine Anfrage zu stellen

Die Präfektur Essonne erklärte außerdem: „Die 30% Ermäßigung wird automatisch angewendet, ohne die Der Schuldner muss keinen Antrag stellen, und wird Gegenstand einer Mitteilung sein. Falls diese Mitteilung nicht vor Ablauf der Zahlungsfrist am 15. Oktober eingeht, können sich die betreffenden Steuerzahler an ihr öffentliches Finanzzentrum wenden, um die Zahlung der TFNB bis zum Erhalt der Mitteilung aufzuschieben.“.

Abschließend wird in dieser Pressemitteilung daran erinnert, dass gemäß dem Gesetz, wenn der Bauer ist nicht die GrundbesitzerDER Eigentümer ist erforderlich, um den Vorteil der Steuererleichterung zurückgeben an den Betreiber.

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